Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückzahlungsvereinbarung und Verpflichtung
Schokobon:
Welchen Inhalt soll der Änderungsvertrag haben?
dieblondeausdempersonal:
Ich frage mich gerade warum der Arbeitgeber das nach Bestehen der Weiterbildung erst vorlegt? Wenn überhaupt wird solch eine Vereinbarung vor Beginn der Weiterbildung geschlossen...
MoinMoin:
--- Zitat von: dieBlondeausdemHR am 29.11.2018 11:55 ---Ich frage mich gerade warum der Arbeitgeber das nach Bestehen der Weiterbildung erst vorlegt?
--- End quote ---
Schlampigkeit?
dieblondeausdempersonal:
Eine etwaige Rückzahlung von Fortbildungskosten muss vertraglich zwischen
Arbeitgeber und den Beschäftigten geregelt sein, und zwar schon vor Beginn der Fort-
/Weiterbildungsmaßnahme. Denn Beschäftigte müssen auf alle Folgen, die sich für
sie aus dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ergeben, zu Beginn der
vereinbarten Ausbildung klar und unmissverständlich hingewiesen werden. Eine erst
nach Beginn einer Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossene
Rückzahlungsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Urt. v. 09.12.1992 – 5 AZR 158/92 –
EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten Nr. 43).
Nur mal so als Tipp ;-)
Spid:
Hilft alles nicht, wenn für den TE ein landesbezirlicher TV gilt, der eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung begründet.
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