Das stimmt, das betrifft die etwas älteren Semester. Aber nach Ablauf von 15 Jahren Zugehörigkeit und mit einem Mindestalter von 40 Jahren kann man nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ausgeschlossen, diese zählen nicht zu den "wichtigen Gründen". Zumindest interpretiere ich diese Definition so. Bei einem wichtigen Grund muss der AG einem schon wirklich was vorzuwerfen haben.
Also ich gebe Dir recht insofern, als dass nichts und niemand völlig sicher ist. Aber eine GmbH hat es ungleich leichter, Leute loszuwerden. Allerdings frage ich mich, wer Deutschlands Aufgaben dann noch bewältigen will. Die Länder sind personell doch schon recht ausgeblutet, die Arbeitsbelastung mitunter hoch.
Ich höre jetzt hier auf. Das führt zu nichts. Wir werden sehen, ob der Bund zur Besinnung kommt und einsieht, dass eine in sich funktionierende Autobahn GmbH auf Dauer nur dann existieren kann, wenn die Leute beitreten. Vor allem dann, wenn doch so viele in ein paar Jahren ausscheiden !!!
Ich würde nicht zu sehr auf 15.000 "Leiharbeiter" setzen, die sich dem AG nicht allzusehr verpflichtet fühlen, da sie einen Arbeitsvertrag bei den Ländern haben.
Der Tarifvertrag muss ja jetzt in Kürze erscheinen und dann kann es nur ein JA oder ein NEIN geben. Bleibt alles beim Alten und es gibt keinen echten Anreiz zu wechseln, dann wird beim Land geblieben.