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Berufserfahrung und Einstufung

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Nu:
Hallo,

Ich bin als Wissenschaftliche Mitarbeiter für mehr als 1 Jahr beschäftigt. Ich habe vorher in der Industrie für mehrere Jahren gearbeitet. Während meiner Einstellung würde es mir nicht bekannt dass die einschlägiger Berufserfahrung könnte für die Einstufung berücksichtigt werden. Der Lehrstuhl wusste es auch nicht. Besteht die Möglichkeit jetzt nach mehr als einem Jahr eine die Entgelt Stufe zu ändern. Diese Artikel hier [ https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34232-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI3591975.html ] sagt, dass es möglich ist. Und diese Artikel [ https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/stufenzuordnung-nach-dem-tv-l-und-die-beruecksichtigung-laenger-zurueckliegender-berufserfahrung-381858 ] sagt dass Arbeitserfahrung älter als sechs Monaten kann nicht berücksichtigt werden. Ich bin jetzt verwirrt und möchte genau wissen welche von den beiden richtig ist.

Vielen Dank im vVoraus,
Nu

Lars73:
Wenn es einschlägige Berufserfahrung wäre dann ja. Was war denn die Tätigkeit in der Industrie. In der Regel dürfte es nur förderliche Berufserfahrung sein. Deren Anrechnung kann man nachträglich nicht mehr durchsetzen. (Die Anerkennung von nur förderlicher Berufserfahrung ist eine Kann-Vorschrift. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers ob er die Möglichkeit nutzt. Dabei ist eine Voraussetzung, dass es zum gewinnen von Beschäftigten nötig ist. offensichtlich bist Du ja auch ohne Anerkennung der Zeit gekommen. Es bleibt dann noch mit dem Arbeitgeber über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L zu verhandeln.

MoinMoin:
Zusätzlich sei angemerkt, dass selbst wenn du eine einschlägige Berufserfahrung hattest, dir rückwirkend das mehr an Geld nur für die letzten 6 Monate ab Forderung nachgezahlt werden (§37)

fenekeli:
Guten Tag,

ich hoffe, dass mir jemand den konkreten Paragraphen und Absätzen helfen kann, da ich die Rechtsvorschriften nicht durchblicke.

Ich bin als Assistentin in EG6-Stufe 1 (TV-L, kein Bund) eingestellt. Ich habe vorher durchgängig 5 Jahre Vollzeit bei unterschiedlichen Arbeitgebern in der privaten Wirtschaft gearbeitet. Vor Einstellung in den ÖD arbeitete ich 8 Monate in einer Zertifizierungsfirma und davor 15 Monate in anderen Unternehmen als Office Managerin. Diese Berufserfahrungen zusammen sind nach meiner Ansicht ziemlich einschlägig für meine aktuelle Tätigkeit als Assistentin. Auf meine interne Anfrage zur Überprüfung meiner Stufenzuordnung wurde behauptet, dass meine 8-monatige Berufserfahrung nicht einschlägig sei. Davor liegende Tätigkeiten (inklusive 15 monatige Tätigkeit) würden zur Bewertung nicht in Betracht gezogen.Begründung: Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann angerechnet werden, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt.

Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich? Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?
Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Lars73:
"Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich?"

Ja. Nur einschlägige Berufserfahrung dessen Ende weniger als 6/12 Monate bei Einstellung zurückliegt wird anerkannt. Bei den Regelungen zur förderlichen Berufserfahrung gibt es dagegen keine starre Grenze.

Siehe Protokollerklärung zu § 16 (2) TV-L hinsichtlich der einschlägigen Berufserfahrung:
"3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissen-schaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."

"Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?"
Siehe oben

"Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?"
Wenn Du vor Vertragsabschluss entsprechend erfolgsreich verhandelst.

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