Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Berufserfahrung und Einstufung
MoinMoin:
--- Zitat von: fenekeli am 04.02.2019 14:11 ---Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann angerechnet werden, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt.
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Die Aussage ist so nicht ganz korrekt.Sie können die vorherige Berufserfahrung nicht als einschlägige anerkennen, sie müssen somit nicht diese Berufserfahrung berücksichtigen. Sie könnten sie aber als förderliche Zeiten anerkennen, s.u.
Dazu sind sie aber nicht verpflichtet.
--- Zitat ---Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich? Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?
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Nein. nur bei EG13 Wissenschaftlern meiner Meinung nach.
--- Zitat ---Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?
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Ja: Die Antwort ist §16 Abs 4:
--- Zitat ---4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
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Hier liegt jedoch die Schwierigkeit die Deckung des Personalbedarfes zu begründen.
EDIT da war Lars schneller. :P
Asterix:
Hallo,
obwohl ich hier alle Forumsbeiträge duchforstet habe, bin ich nicht ganz sicher was in meinem Fall machbar wäre: ich habe als externer Mitarbeiter über 8 Jahre Berufserfahrung genau an dem Arbeitsplatz gesammelt, wo ich nun als interner Mitarbeiter weitermachen könnte. Davor noch viele Jahre in einer anderen Firma, also förderliche Berufserfahrung.
Gemäß einer ersten Stellungnahme beabsichtigt die Personalabteilung mich in Stufe 3 einzustufen, in der E11 (da mit Studium). Die 8 Jahre sind aber als einschlägige Berufserfahrung zu werten, muss das wirklich nicht besser angerechnet werden? Schon allein damit wäre gemäß TV-L-Tabelle Stufe 4 sowie eine Anrechnung von 2 Jahren auf die Laufzeit dieser Stufe gerechtfertigt.
Dass es auf die Bereitschaft des Arbeitgebers ankommt habe ich hier erfahren, offenbar hat die Fachabteilung aber hier kaum Erfahrung mit Einstufungsmöglichkeiten, in der Regel entscheidet die Personalabteilung allein, weil es meistens um die klaren Fälle der Neueinstellungen von Berufsanfängern geht.
Eine IT-Fachkräftezulage sei vorstellbar, müsste irgendwo ausserhalb beantragt werden. Wird sie nur für einige Jahre bewilligt, muss dann neu beantragt werden?
MoinMoin:
--- Zitat von: Asterix am 05.02.2019 15:08 ---Die 8 Jahre sind aber als einschlägige Berufserfahrung zu werten, muss das wirklich nicht besser angerechnet werden?
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Nein, muss nicht. Kann aber. Und du kannst es ablehnen unter den Bedingungen dort anzufangen zu arbeiten.
--- Zitat von: Asterix am 05.02.2019 15:08 ---Eine IT-Fachkräftezulage sei vorstellbar, müsste irgendwo ausserhalb beantragt werden. Wird sie nur für einige Jahre bewilligt, muss dann neu beantragt werden?
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Die gibt es im TV-L nicht.
Übertarifliche Bezahlung ist denkbar, aber wozu, die könnten dir auch mehr an Stufen gewähren, das geht im TV-L (förderliche Zeiten)
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