Hallo,
im Dezember 2017 hatte ich in einem Schreiben die EG 10 TVöD-S geltend gemacht und unabhängig davon einen Höhergruppierungsantrag nach § 29 b TVÜ-VKA erstellt.
Inzwischen habe ich viermal nachgehakt, aber der 29 b-Antrag wird augenscheinlich bewusst nicht bearbeitet.
Man hat mir jetzt ein Angebot auf Höhergruppierung in die EG 9 b (Stufe 6) gemacht, rückwirkend zum 01.06.2017, von derzeit EG 9 a (Stufe 6).
Dafür soll ich jetzt eine Änderungsvereinbarung unterschreiben.
Wie würde sich meine Unterschrift unter diese Änderungsvereinbarung auf meinen 29 b-Höhergruppierungsantrag auswirken? Hat er sich damit erledigt, obwohl die erforderliche Überprüfung vom AG gar nicht durchgeführt wurde und keine Beantwortung erfolgte? Ist der sich aus dem 29 b-Antrag ergebende Anspruch ggf. mit der Unterschrift unter die Änderungsvereinbarung verwirkt oder kann ich selbst nach erfolgter Unterschrift noch eine Beantwortung des 29 b-Antrags fordern? A. m. S. würde mich der 29 b-Antrag mindestens in die EG 9 c, vielleicht auch in die EG 10 (Meinung von ver.di), bringen.
Bleibt die Geltendmachung für die EG 10 bestehen oder hat sich auch diese mit der Änderungsvereinbarung für die EG 9 b erledigt?
Danke Euch!