Autor Thema: Wann verfällt der Urlaubsanspruch?  (Read 7487 times)

Ostsee

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Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« am: 05.12.2018 05:06 »
Hallo, bei mir liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Für das Jahr 2017 steht mir der übliche Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu. Bei meinem AG muss der Urlaub generell bis zum 31.03 des Folgejahres angetreten werden, damit dieser nicht verfällt. Im Kalenderjahr 2017 habe ich 13 Urlaubstage genommen, so dass ich 17 Urlaubstage mit in das Kalenderjahr 2018 übernommen habe. In der Zeit von Anfang Februar 2018 bis Ende November 2018 war ich arbeitsunfähig erkrankt und habe u.a. Krankengeld bezogen.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die 17 Tage „Resturlaub“ aus 2017 verfallen sind? Sollte dies nicht der Fall sein – bis wann müsste ich diesen „Resturlaub“ angetreten haben?
Vielen Dank.

Folgende ergänzende Frage: Bis wann muss ich meinen Urlaub aus 2018 (30Tage) angetreten haben damit dieser nicht verfällt?
« Last Edit: 05.12.2018 05:44 von Ostsee »

D-x

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #1 am: 05.12.2018 07:02 »
Dein Urlaubsanspruch aus 2017 dürfte spätestens zum 31.03.2019 verfallen, siehe BAG, Ur­teil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10.

Die Urlaubsansprüche für 2018 somit ein Jahr später, nämlich am 31.03.2020.

Mіau!

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #2 am: 05.12.2018 07:11 »
Es wäre wohl besser, der Urlaub würde sofort genommen, so könnte der Threadersteller, der offenbar nicht in der Lage ist, den Sachverhalt anhand dreier Stichworte in nicht mehr als fünf Minuten selbst zu recherchieren, immerhin keine größeren Schäden anrichten.

Spid

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #3 am: 05.12.2018 07:23 »
Ein Anspruch auf Übertragung ins Folgejahr besteht ohnehin nur unter den Voraussetzungen des §7 Abs. 3 BUrlG.

D-x

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #4 am: 05.12.2018 07:34 »
Was heißt das denn für den geschilderten Fall?
Hätte der AN nach Rückkehr aus der Erkrankung direkt beginnen müssen den Urlaub zu nehmen, da sonst der Verfall droht?

Spid

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #5 am: 05.12.2018 07:53 »
Grundsätzlich ja.

Ostsee

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #6 am: 05.12.2018 09:07 »
Zunächst einmal Danke an D-x. Leider verwirren mich jetzt die Antworten 3 bis 5 !
Ist mein Urlaub aus 2017 jetzt verfallen oder kann ich diesen wie unter Antwort 1 dargelegt bis zum 31.03.2019 antreten?
Vielen Dank.

Spid

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #7 am: 05.12.2018 09:18 »
Das hängt wesentlich davon ab, ob die Voraussetzungen für die Urlaubsübertragung für den Urlaub 2017 überhaupt vorlagen.

D-x

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #8 am: 05.12.2018 09:21 »
Idealerweise fragst Du mal bei Deiner Personalabteilung nach. Das genannte Urteil kannst Du ja mal im Gedächtnis behalten. So wie ich Spids Antwort lese, sind möglicherweise schon Ansprüche verfallen. Erfahrungsgemäß sind Personalsachbearbeiter aber nicht immer mit allen maßgeblichen Gesetzen vertraut, sodass sich das Problem vielleicht gar nicht stellt.

Ostsee

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #9 am: 05.12.2018 10:11 »
Das hängt wesentlich davon ab, ob die Voraussetzungen für die Urlaubsübertragung für den Urlaub 2017 überhaupt vorlagen.

Bei unserer Verwaltung ist es seit mind. 20 Jahren so, dass wir den Urlaub spätestens bis zum 31.03 des Folgejahres antreten müssen. Dies ist quasi ungeschriebenes Gesetz; d.h. es musste hierfür noch nie jemand einen Antrag auf Übertragung bei der Personalabteilung stellen.

Kann man in Kenntnis dieses Hintergrundes sagen, dass die Voraussetzungen für eine Übertragung vorlagen und somit der Urlaub nicht verfallen ist ?

Kaiser80

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #10 am: 05.12.2018 10:15 »
Ja, betriebliche Übung

Spid

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #11 am: 05.12.2018 10:21 »
Nicht zwingend. Aus dem Zugeständnis des AG, auch ohne Anspruch auf Übertragung eigentlich verfallenen Erholungsurlaub noch bis zum 31.03. des Folgejahres zu gewähren, läßt sich nicht ableiten, daß der AG diesen dann so behandeln müßte, als sei er aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden.

Ostsee

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Antw:Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
« Antwort #12 am: 05.12.2018 16:50 »
Hallo, habe von unserer Personalabteilung ff. Info erhalten:
Von meinem Resturlaub aus 2017 sind 10 Tage verfallen; 7 Tage stehen mir noch zu,welche bis zum 31.12.2018 genommen werden müssen bzw. muss der Urlaub spätestens am 28.12.2018 angetreten werden. Mein Urlaub aus 2018, sprich 30 Tage, muss spätestens am 31.05.2019 angetreten werden. Diese Aussage muss ich dann wohl so hinnehmen.

@Miau!
Augenscheinlich kann der Sachverhalt anhand dreier Stichworte in nicht mehr als fünf Minuten eben nicht mal schnell recherchiert werden.
Schonmal drüber nachgedacht dich in Luftpumpe! umzubenennen?