Liebe Forumsmitglieder,
im Oktober urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass einem Dienstreisendem, der im Ausland für den Arbeitgeber unterwegs ist, Vergütung zusteht und die Reisezeit zum Ziel als Arbeitszeit zu werten ist. Die Begründung dazu ist, dass das Dienstgeschäft ausschließlich der Interessensphäre des Arbeitgebers zuzuordnen ist.
In Ermangelung des nötigen juristischen Sachverstandes, kann ich nicht abschätzen, ob dieses Urteil mittelbaren Einfluß auf die Anerkennung von Reisezeiten als Arbeitszeit entfaltet. Mir ist bekannt, dass das BAG nicht für Beamtenangelegenheiten zuständig ist. Die Argumentation ist für Beamte wie Angestellte im In- und Ausland aber nach meiner laienhaften juristischen Meinung identisch.
Ich bitte daher die Forumsgemeinde um Einschätzung oder Erfahrungsbericht, ob dieses Urteil bereits Auswirkungen in ihren Behörden hatte oder haben wird.
Ich danke für die Hilfe