Einen solchen Antrag gibt es nicht.
Und was ist, wenn der Threadersteller seinem Arbeitgeber ein Dokument mit ebendieser Überschrift aushändigt? Ist das dann Schrödingers Antrag auf Korrektur der Eingruppierung? Es gibt ihn, und gleichzeitig gibt es ihn nicht?!
Dann gibt es ein Stück Papier mit einem Text, der unter anderem lautet: Antrag auf Korrektur. Dazu bracuht es keine Katzen, denn es geht hier rein um die Mäuse:
Besser wäre es wenn der TE einfach das Ihm seiner Meinung nach zustehende Gehalt rechtskräftig mit Fristsetzung einfordert und wenn der AG ihm dieses nicht zahlt mit einer Pfändung in die nächste Runde geht.
Natürlich nur, sofern er sich mittels eine Eingruppierungsfeststellungsklage vorher versichert hat, dass er tatsächlich einem Eingruppierungsirrtum unterliegt.