Ja, die Höhergruppierung wäre die andere Alternative den Mitarbeiter besser zu entlohnen. Da dies aber eine EG 14 bedeuten würde, bei der eine Zustimmung übers Ministerium geholt werden muss, wird nach weniger aufwändigen Lösungen gesucht. Das Ministerium genehmigt nur eine begrenzte Zahl von EG 14, und 15 Stellen. Bis EG 13 kann ohne zuständiges Ministerium eingestellt werden. (Uniklinik, Anstalt d. öff. Rechts)