Nein. Die Eingruppierung findet nach bestandener Prüfung statt, mithin nach den dann geltenden Regelungen. Ein Antrag konnte überhaupt nicht gestellt werden, da sich vor Bestehen der Prüfung keine höhere Entgeltgruppe ergab. Zudem war ab dem 01.01.2017 keine Zulage nach Anl. 3 BAT mehr zu zahlen, da die Rechtsgrundlage entfallen war. Vielmehr war seitdem die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO zu zahlen.