Guten Abend,
ich benötige fachkundigen Rat bezüglich der folgenden Sitzation:
Ich bin seit 01.01.2015 bei einem kommunalen Arbeitgeber in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert, befinde mich aktuell in Stufe 3 der genannten Entgeltgruppe. Meine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Erstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses.
Zum 01.01.2019 wechsele ich zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber. Meine auszuübende Tätigkeit ist mit E9a bewertet (Personalsachbearbeitung). Da ich in Bezug auf meine neue Tätigkeit keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, erfolgt die Eingruppierung in Stufe 1.
Nun stellt sich mir die Frage, ob die erworbene Berufserfahrung vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 berücksichtigt werden ksnn kann oder soll, falls ich wieder im Bereich Haushalt/Jahresabschluss eingesetzt wäre?
Aus den bekannten gesetzlichen Regelungen geht leider keine eindeutige Antwort hervor. Daher bin ich über jede konstruktive Rückmeldung dankbar.