Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Rückwirkend
Spid:
Also hat sich die auszuübende Tätigkeit geändert.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 06.12.2018 15:02 ---Mir erschließt sich nicht ganz, wie sich eine auszuübende Tätigkeit „weiterentwickeln“ kann ohne sich zu ändern. Bitte näher erläutern.
--- End quote ---
Können auszuübenden Tätigkeiten durch äussere Faktoren sich nicht dahin entwicklen, dass sie zu einer höheren EG führen (z.B. die Gesetze ändern sich und werden derart komplex, dass es Auswirkungen auf die EG hat)?
Spid:
In solchen Fällen ändert sich ja auch die auszuübende Tätigkeit - und sei es nur, daß sich dadurch Zeitanteile verschieben
MoinMoin:
Also mal Platt gesagt und so ganz doof ausgedacht:
Auszuübenden Tätigkeit: Umsatzsteuervoranmeldung
Zeitanteil 100%
Aufgrund der komplexität im Zeichen der Globalisierung und der damit verbundenen USt Gesetzgebungen, Urteile , Verfahren, ... (innergemeinschaftliche Lieferungen und der ganze Quark) ändert sich die auszuübenden Tätigkeit?
Und der AG muss seinen MA mitteilen, dass er jetzt eine andere auszuübenden Tätigkeit hat?
Organisator:
Gleichzeitig ändern sich aber auch die Inhalte in z.B. der Hochschulausbildung, so dass keine zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden. Eher eine theoretische Diskussion, praktisch noch nie erlebt. Anonsten auch etwas offtopic, da in dem konkreten Fall "neue" Tätigkeiten übertragen wurden.
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