Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht Altfallregelung
zeus:
--- Zitat von: Spid am 06.12.2018 13:26 ---Der AG entscheidet nicht über die Eingruppierung, sie ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Er hat bestenfalls eine Rechtsmeinung zur zutreffenden Eingruppierung.
Seit wann ist die auszuübende Tätigkeit unverändert?
--- End quote ---
Im Grunde genommen seit 02/2011 habe ich die Tätigkeit ausgeübt, eine Unterscheidung in Sachbearbeiter (gehobener Dienst) und Fachassistent (mittlerer Dienst) gab es nie. Jeder hat in seinem Buchstabenbereich alles gemacht.
Spid:
Dann bleibt nur noch die Frage, ob Dein AG in RLP liegt.
zeus:
--- Zitat von: Spid am 06.12.2018 13:55 ---Dann bleibt nur noch die Frage, ob Dein AG in RLP liegt.
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NRW
Spid:
Dann bist Du seit Deinem 40. Geburtstag entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, mutmaßlich in E10. Sofern Du tatsächlich nicht klagen möchtest, kannst Du das dem AG vor Augen führen und damit darauf drängen, daß er Dich jetzt entsprechend Deiner Eingruppierung bezahlt.
zeus:
--- Zitat von: Spid am 06.12.2018 14:34 ---Dann bist Du seit Deinem 40. Geburtstag entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, mutmaßlich in E10. Sofern Du tatsächlich nicht klagen möchtest, kannst Du das dem AG vor Augen führen und damit darauf drängen, daß er Dich jetzt entsprechend Deiner Eingruppierung bezahlt.
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Deshalb bin ich auch nun dabei Informationen zu sammeln, um möglichst gute Argumente zu haben und Danke für die Auskunft
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