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Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht Altfallregelung

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zeus:
Nein, war bis 31.12.2017 in 9 a eingruppiert und wurde im Mai 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 in die 9 c eingruppiert, aufgrund meines Antrages. Die 9 c wurde es laut Aussage des AG da ich aufgrund meiner Verwaltungsausbildung A I und des fehlenden A II aufgrund einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag in die nächste niedrigere Entgeltgruppe komme, somit 9 c aufgrund der Stellenbewertung E 10.

Das ist bisher falsch eingruppiert war ist mir auch klar, aber eigene Dummheit, die Frage ist ja wie ich das für die Zukunft ändern kann und ggf. ohne Klage meinen AG davon überzeugen kann.

Spid:
Dazu sollte der Sachverhalt aber erst einmal sauber aufgearbeitet werden. Ich neige zu der Annahme, daß der AG hinsichtlich seiner rechtlich nicht haltbaren Position verhandlungsbereiter ist, wenn ihm klar wird, was er so alles falsch gemacht hat.

Du hast also einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA gestellt?

MoinMoin:

--- Zitat von: zeus am 06.12.2018 13:00 --- die Frage ist ja wie ich das für die Zukunft ändern kann und ggf. ohne Klage meinen AG davon überzeugen kann.

--- End quote ---
Zunächst einmal solltest du das dir (deiner Meinung nach) zustehende Gehalt so einfordern, das der §37 anfängt zu wirken.
Dann schlüssig dem AG schriftlich deine Rechtsauffassung darlegen (zur Not mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes) und den AG (oder Sachberarbeiter) auffordern darzulegen, auf welcher Rechtsbasis er zu einem anderen Ergebnis kommt.
Evtl. erhellt sich dann der vermeintliche Irrtum beim AG oder aberdann doch klagen.

zeus:

--- Zitat von: Spid am 06.12.2018 13:11 ---Dazu sollte der Sachverhalt aber erst einmal sauber aufgearbeitet werden. Ich neige zu der Annahme, daß der AG hinsichtlich seiner rechtlich nicht haltbaren Position verhandlungsbereiter ist, wenn ihm klar wird, was er so alles falsch gemacht hat.

Du hast also einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA gestellt?

--- End quote ---

Ich habe Anfang 2018 mit dem Personalamt telefoniert und um Prüfung einer Höhergruppierung gebeten und diesem wurde ja quasi mit der 9 c auch bewilligt. Einen schriftlichen Antrag habe ich nie gestellt, daher kann ich nicht genau bewerten, ob dies ein Antrag nach § § 29b TVÜ_VKA war.

Spid:
Der AG entscheidet nicht über die Eingruppierung, sie ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Er hat bestenfalls eine Rechtsmeinung zur zutreffenden Eingruppierung.

Seit wann ist die auszuübende Tätigkeit unverändert?

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