Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
wozzapp:
Danke Spid für deine Bestätigung.
Ja, bin ich: 2/2.
Ich bin einverstanden, mich stört nur die lange Wartezeit (4 Jahre).
Warum wird die leistungsbezogene ("überdurchschnittliche Leistung") Verkürzung hier nicht angewendet?
zweite Frage: Gesetzt , im neuen Tarifvertrag ermöglicht man den Aufstieg von 10.5 auf 10.5,
ist das dann rückwirkend auch möglich?
Spid:
On eine Kann-Regelung angewandt wird, liegt im Ermessen des AG.
Wenn eine Rückwirkung vereinbart wird, gilt die Regelung auch rückwirkend - derlei ist aber nicht zu erwarten.
wozzapp:
Wenn es eine Kann-Regelung ist, gibt aber das RP kein OK ("..findet keine Anwendung...") für die Bezuschussung der Verkürzung, daher sagt der AG: keine Refinanzierung, keine Verkürzung.
Da die "Beförderung" frisch ist, würde es sich lohnen, diese zurückzufahren und auf 1.Januar zu verlegen?
Spid:
Ich würde weder darauf bauen, daß der AG sich - abseits der rechtlichen Implikationen - darauf einläßt noch daß die Regelung zu diesem Zeitpunkt bereits greift.
wozzapp:
Na ja, der neue Tarifvertrag gilt ab 1.1.2019.
Welche rechtlichen Implikationen sind es?
Der AG möchte gern refinanziertes Geld weitergeben..
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