Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung IT-Bereich
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Auch wenn Stellen und deren Beschreibung tariflich unbeachtlich sind, dürften sie überwiegend häufig die auszuübende Tätigkeit darstellen. Die Bewertung ist hingegen nur die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung des AG.
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