Eingruppierung IT-Bereich

Begonnen von bastian789, 11.12.2018 16:55

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bastian789

Hallo zusammen!
Ich hätte eine kurze Frage.
Ich bin angestellt in einer IT-Abteilung und zuständig für First und Second-Level Support.
Aktuell eingruppiert in EG 8 St. 5.
Antrag auf Höhergruppierung gestellt -> bis jetzt unbeantwortet -> Antwort war folgende: Es gäbe "demnächst" eine Eingruppierungsrichtline für IT-Angestellte. Kann mir zu dieser Richtlinie jemand was sagen?

Und wie wäre Eurer Meinung nach eine Stelle im First u. Second-Level Support einzugruppieren?!

Danke für die Antworten.
LG

Spid

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nur in den Fällen des §29b TVÜ-VKA vorgesehen, ansonsten sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder nicht erforderlich. Handelt es sich um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA?

Zu ,,Eingruppierungsrichtlinien" kann ich sagen, daß sie völlig unbeachtlich sind. Maßgeblich sind einzig die tariflichen zur Eingruppierung.

Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es - und zwar stets entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit.

bastian789

Danke für die Antwort.
Es wurde ein Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeldordnung gestellt.
Das dachte ich mir schon dass die völlig unbeachtlich sind.

Spid

Derlei habe ich nicht ausgeführt. Vielmehr handelt es sich bei der Entgeltordnung um die in Verbindung mit §§12ff. TVÖD und §§29ff. TVÜ-VKA maßgeblichen tariflichen Normen zur Eingruppierung. Sie gelten seit dem 01.01.2017.

Es handelte sich also um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wirkt unmittelbar, Mit Stellen des Antrags warst Du in die Entgeltgruppe höhergruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt.

Chimper

Um das genauer bewerten zu können fehlen ein paar Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten. Meiner Erfahrung nach ist die EG 8 aber eine gängige Gruppe für IT Support Stellen.

Skedee Wedee

Zitat von: Chimper am 12.12.2018 15:51
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Chimper

#6
Zitat von: Skedee Wedee am 12.12.2018 16:02
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 15:51
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrungswerte nennen.

Spid

Zitat von: Chimper am 12.12.2018 20:20
Zitat von: Skedee Wedee am 12.12.2018 16:02
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 15:51
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Chimper

Zitat von: Spid am 12.12.2018 20:22
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 20:20
Zitat von: Skedee Wedee am 12.12.2018 16:02
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 15:51
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Danke Spid. Dann korrigiere ich mich. Es fehlen Informationen zu den auszuübenden Tätigkeiten.

crapSen

Zitat von: Chimper am 12.12.2018 20:30
Zitat von: Spid am 12.12.2018 20:22
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 20:20
Zitat von: Skedee Wedee am 12.12.2018 16:02
Zitat von: Chimper am 12.12.2018 15:51
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Danke Spid. Dann korrigiere ich mich. Es fehlen Informationen zu den auszuübenden Tätigkeiten.

Sprich Stellenbeschreibung des Arbeitgebers, bzw. die daraus resultierende Stellenbewertung.

Spid

Auch wenn Stellen und deren Beschreibung tariflich unbeachtlich sind, dürften sie überwiegend häufig die auszuübende Tätigkeit darstellen. Die Bewertung ist hingegen nur die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung des AG.