Erstmal ein Hallo in die Runde ,
bin seit heute neu hier im Forum und wie es meist ist, treibt Kummer und Sorgen einen in Foren 
Mich beschäftigt gerade der Punkt §12 nach Einführung des neuen Tarifvertrag 
Aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen (abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Informatik) bin ich seinerzeit (05/2014) gemäß § 12 Absatz 2 des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund), statt in der Tätigkeitsdarstellung festgestellten E10  eine Entgeltgruppe (Entgeltgruppe 9b TVöD) niedriger eingruppiert worden.  Nun existiert E9c , nun sollte doch eine automatische Anpassung erfolgen ??
Nun zum zweiten Punkt :
seit 05/2018 kann ich eine 4-jährige Tätigkeit in E10 nachweisen , ein Antrag auf  Gleichstellung wurde Zeitnah gestellt , bislang aber keine Bearbeitung oder Änderung vorgenommen .
da im Tarifvertrag die Auschlussfristen im § 37 TVöD existieren . Entstehen mir danach monatliche finanzielle Schäden .
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann eine Einschätzung geben ,oder mich Aufklären ?!