Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewertungsrelevanz Krankheits- bzw. Abwesenheitsvertretung
Spid:
Erstens ist der ständige Vertreter ein eigenes Tätigkeitsmerkmal in Teil B der EGO, welches regelmäßig die gesamte auszuübende Tätigkeit des TB ausmacht, weswegen ebenso regelmäßig kein AV zu ermitteln ist. Zweitens ist es beim Abwesenheitsvertreter so, daß für diese Tätigkeit - so sie keinem der bisherigen AV entspricht - ein AV zu bilden und zu bewerten ist. Drittens sind es 30 Arbeitstage Urlaub. Das sind 6 Wochen, die dann ins Verhältnis zu 46 Wochen (52-6) zu setzen wären, wenn in der Vertretungszeit ausschließlich die Vertretung und nicht die normale Tätigkeit auszuüben wäre - was zwar ca. 13% entspräche, aber schlicht unwahrscheinlich ist.
Squix:
Gesetzt dem Fall der entsprechende Arbeitsvorgang entspricht einem Zeitanteil von 1% - selbst dann kann dies relevant sein.
Die gängige Begründung, dass die Zeitanteile zu gering sind (und daher kein AV zu ermitteln ist) erschließt sich mir nicht.
Wird bei uns standardisiert z. B. auch so gehandhabt, dass die Vertretung nicht berücksichtigt wird.
Spid:
Inwiefern sollte diese Begründung „gängig“ sein?
Squix:
Insofern, dass ich diese zum Thema als Begründung häufiger lese und das ebenso innerhalb entsprechender Lehrgänge so kommuniziert wird.
Spid:
Dann rate ich dringend dazu, Anbieter sowohl der Lektüre als auch der Lehrgänge zu wechseln. Es bietet sich immer an, solche Anbieter zu wählen, die zumindest die Grundlagen der Materie verinnerlicht haben.
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