Es handelt sich um das Sächsische Personalvertretungsgesetz. Gegenständlich ist eine Bewertungskorrktur aufgrund einer fehlerhaften Eingruppierung. Aber auch die geplante korrigierende Zuordnung dürfte sich noch unterhalb der tariflich vorgesehenen Eingruppierung befinden. Eine neue Tätigkeit wurde nicht übertragen.
Der AG lehnt grundsätzlich die korrekte Anwendung des TVÖD für sich ab und legt die Stellenbewertungen entsprechend schlechter aus.
Da unklar ist, ob die neue Entgeltordnung überhaupt wirksam eingeführt wurde (AG vor Jahren aus VKA ausgetreten, dyn. Verweisklauseln mit Urteil aus 2001 wahrscheinlich hinfällig) und auf welcher rechtlichen Basis derzeit überhaupt das Gehalt gezahlt wird, soll jetzt eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Auch um dieser nicht vorzugreifen, lehnt der PR - lt. Aussage des AG - die Gehaltsanträge ab.