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Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL

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momo07:
Hilft die Information aus III.2 in VBL-Info 1 vom Februar 2012 weiter? (Ich war weder bei der Bundeswehr noch beim Zivildienst)

https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_gyrbi8a0.html

Ist man bei "Meine VBL" angemeldet, bekommt man sehr frühzeitig die Versicherungsnachweise, geänderten Bescheide usw) automatisch elektronisch in sein VBL Postfach übermittelt. Wer bei "Mein VBL" angemeldet ist, bekommt dann keine Papier-Infos mehr.

Meines Erachtens sind im Spätsommer / Herbst 2018 zunächst die Versicherungsnachweise 2017 incl. der ggf. geänderten Startgutschrift-Infos für Aktive übermittelt worden und dann ein Monat später die geänderten Startgutschriften und VBL Rentenbescheide an die VBL - Rentner gesandt worden.

Übrigens: In der alten Startgutschrift zum 31.12.2001 stehen ausführlich die der VBL gemeldeten Versicherungszeiten und zusatzversorgungsplfichtigen Jahresentgelte ab Pflichtversicherungsbeginn. Dann sollte es ein Leichtes sein, festzustellen, ob die BWehr-Zeit oder Zivildienstzeiet innerhalb oder ausserhalb der VBL - Pflichtversicherungszeit gelegen hat und ob dazu etwas bescheinigt wurde.

BAT:
Danke schön. Ich habe noch mal nachgeschaut. Für die Zeit meines Zivildienstes steht dort ein fiktives Jahreseinkommen. Von daher dürfte größere Nachteile durch die Wehrpflicht in Bezug auf die VBL nicht gegeben sein.

Gruß

Controller:
Mittlerweile sind es 18 Jahre seit der Umstellung. Viele Betroffene sind bereits tot und deren Ansprüche verfallen. Irgendwann wird sich das Thema, ähnlich wie bei den Renten für ehemalige Zwangsarbeiter, auf biologischem Weg erledigt haben.

TV-Ler:

--- Zitat von: Controller am 08.01.2019 11:12 ---Mittlerweile sind es 18 Jahre seit der Umstellung. Viele Betroffene sind bereits tot und deren Ansprüche verfallen. Irgendwann wird sich das Thema, ähnlich wie bei den Renten für ehemalige Zwangsarbeiter, auf biologischem Weg erledigt haben.

--- End quote ---
"Irgendwann" wird sich das Thema selbstverständlich aus den genannten Grunden erledigt haben.
Dennoch ist ein solcher Hinweis zu diesem Zeitpunkt erkennbar unsinnig.

öfföff:

--- Zitat von: momo07 am 05.01.2019 08:43 ---Quergedanken zur  Informationspolitik der ZVKs um die Startgutschriften, Zuschläge, Beanstandungen usw.

--- End quote ---


Kann man abschätzen wieviel Prozent der Betroffenen es einfach auf sich beruhen lässt (aus Desinteresse oder mangels Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen), und damit die künftigen VBL-Bezieher vor hohen Ansprüchen durch Altfälle entlasten?

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