Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristete Zulage auf Daueraufgaben
MoinMoin:
--- Zitat von: SO am 22.12.2018 08:57 ---Mir wurde damals schriftlich mitgeteilt, dass ich keine Nachteile habe, wenn ich mich als Dauerbeschäftigte auf befristete Stellen bewerbe und mir nach Ablauf der Zulage eine Weiterbeschäftigung gem. Zulage (also E12) garantiert wird.
--- End quote ---
Du hast schriftlich, dass du nach Ablauf der (ggfls. illegal befristeten Stellen) weiterhin das Entgelt dieser Stellen erhältst?
Zu Prüfen wäre, ob diese Stelle über befristet werden durften.
Auf welcher TV Basis hast du die Zulage erhalten? Hier wäre dann auch zu prüfen, ob dieses so auf Dauer rechtmäßig war.
Das ganz geht nur mit einem Anwalt vor Ort und dem Arbeitsgericht, da kann dir hier keiner helfen.
Manchmal knicken allerdings Personalstellen ein, wenn man eben mit entsprechenden gerichtlichen Androhung kommt.
SO:
Die schriftliche Zusage auf Engeltfortzahlung der Stufe wurde damals (also 2010 oder 2011) durch die Geschäftsführung per Mail an alle Dauerbeschäftigten versendet (da es damals viele Nachfragen gab, ob wir Dauerbeschäftigte dadruch eben Nachteile hätten). Seitdem gab es dazu keine aufhebende schriftliche Ansage mehr. Email muss ich ansonsten mal raussuchen.
Meine Zulage läuft unter dem Oberbegriff "Umsetzungsverfügung". Hierin werde ich auf Dauer in den entsprechenden Fachbereich meiner E12-Tätigkeit umgesetzt. Die neue Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 10 TV-L vergütet. Ich erhalte für die Dauer der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten im Projekt xyz [Anmerkung: der Fachbereich nimmt Betriebs- und Instandsetzungstätigkeiten wahr - es ist eben KEIN Projekt] eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen E10 und E12. Die Zulage ist zunächst befristet bis zum 31.12.2018.
Das Schreiben gilt als Nachweis im Sinne des ³2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,5 und 10 Nachweisgesetz (BGBI. I S. 946).
Diese Maßnahme löst keine weiteren Ansprüche aus.
Das ist ein Teil des Textes aus der Umsetzungsverfügung - ob das die Frage nach der "TV Basis" beantwortet weiß ich gerade nicht (?). In einem Schreiben aus 2017 wird mir seitens der Personalabteilung bestätigt, dass meine Aufgaben Daueraufgaben sind! Also ist doch eine Befristungen bei bestätigten Daueraufgaben, die ich ausführe, nicht korrekt...?!
Mit einem Anwalt habe ich gestern bereits telefoniert, der hatte jedoch die Auffassung, ich hätte ja keinen Schadensfall (kriege ja weiterhin bis 30.06.2019 das mir zustehende Geld), daher kann man da nichts machen. Ich bin da aber anderer Meinung.
Herzlichen Dank aber für die Antworten und Einschätzungen!
Spid:
Es ist nicht per se unbillig, einem Bestandsbeschäftigten eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen, auch wenn die Tätigkeit dauerhaft anfallen sollte. Der AG muß die Tätigkeit dann ausdrücklich und erkennbar nur vorübergehend übertragen wollen. Hier käme es u.a. auch auf die konkrete Formulierung an.
MoinMoin:
Klingt so, als ob der AG eine höherwertige Tätigkeit ausüben lässt, da er noch nicht weiß, ob er dauerhaft diese Tätigkeiten benötigt. Dafür hat er dich umgesetzt und bezahlt.
Jetzt ist der AG zu der Erkenntnis gekommen eine solche Tätigkeit dauerhaft durch eine fixe Stelle besetzen zu wollen.
Diese Stelle schreibt er aus und es steht jeden frei sich darauf zu bewerben.
Sofern es keine Formfehler bei der Ausgestaltung der Kommunikation mit dir gibt ist hier nichts verwerfliches zu sehen.
Klar könnte er schwup di wupp dir auch diese Tätigkeiten dauerhaft übertragen. Will er wohl nicht.
SO:
Okay, also dann ist Punkt 1, dass ich in Erfahrung bringe, warum mein AG mir diese Tätigkeiten, die ich seit 5 Jahren sehr erfolgreich ausüber, nicht dauerhaft übertragen will?!
Wo im Tarifvertrag (oder anderweitig) kann ich denn finden, dass mir der AG diese Tätigkeit "schwupp die wupp" übertragen könnte? Die Personalabteilung meint nämlich, dass das nicht geht. Nur über eine neue Ausschreibung (habe verstanden, dass das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist). Das wäre nämlich gut zu wissen, wenn es eben auch "direktere" Wege der dauerhaften Übertragung der Tätigkeit gibt.
Vielen lieben Dank!
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