Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anpassung vorläufiger Einstufung -- Rückzahlung?
Spid:
Im Sachverhalt kommt kein einziger tariflich relevanter Antrag vor.
MoinMoin:
--- Zitat von: marco.berlin am 27.12.2018 21:13 ---Und wieder einmal ein Fall, wo der Personalrat mit Halbwissen geglänzt hat. Klar, die machen keine Rechtsberatung. Aber solche Anträge gehören wohl zumd Standard in der Verwaktung und man sollteschon die Kollegen darauf hinweisen, wie der Antrag korrekt gestellt wird. Hier hat man Sie ins Messer laufen lassen!
--- End quote ---
An welcher Stelle ist der Personalrat einzubeziehn?
Wurde der Personalrat um Rat gebeten?
Von daher, was ist deine Grundlage zu dieser Aussage?
marco.berlin:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.12.2018 07:01 ---
An welcher Stelle ist der Personalrat einzubeziehn? - Hab ich das behauptet?
Wurde der Personalrat um Rat gebeten? - Er schrieb „auf Anraten“. Man wird sich wohl zum Thema unterhalten haben. Aber vielleicht hat der PR auch ungefragt einen Rat erteilt.
Von daher, was ist deine Grundlage zu dieser Aussage? - Weil der PR aus eigener Erfahrung sich eben häufig nicht mit den Fragen des Arbeitsverhältnisses und dem Tarifvertragsrechts auseinandersetzt. Warum wurde dem Themenersteller anscheinend nicht deutlich auf die Ausschlussfrist hingewiesen?
--- End quote ---
@Spid... Ist es unter Kollegen und dazu zählt wohl in den meisten Dienststellen auch der PR, nicht üblich auch auf Fragen zu antworten, für die man nicht unbedingt zuständig ist, aber gleichwohl aus seinen Aufgaben heraus Kenntnisse hat?
Spid:
Abgesehen davon, daß ich das Vorhandensein fachlicher Kenntnisse bei Personal- und Betriebsräten grundsätzlich in Zweifel ziehe, waren erstens keine Anträge zu stellen und zweitens ist die Geltendmachung individueller Ansprüche gegen den AG eine rein individualrechtliche Angelegenheit.
nichts_tun:
--- Zitat von: marco.berlin am 28.12.2018 16:52 ---@Spid... Ist es unter Kollegen und dazu zählt wohl in den meisten Dienststellen auch der PR, nicht üblich auch auf Fragen zu antworten, für die man nicht unbedingt zuständig ist, aber gleichwohl aus seinen Aufgaben heraus Kenntnisse hat?
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D. h. der Mitarbeiter des Umweltamtes kann aufgrund der Kenntnisse aus seinen Aufgaben heraus die Fragen bezüglich eines Bauantrages beantworten, gleichwohl er für die Bearbeitung nicht zuständig ist?
Merkwürdige Weltsicht.
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