Moin zusammen,
ich hätte eine Frage, bei der die hier Anwesenden sicherlich Ahnung haben und mir weiterhelfen können:
Ich wurde zum 01.03.2017 in der Endgeltgruppe 13 eingestellt, wobei eine vorläufige [!] Prüfung meiner vorherigen Arbeitstätigkeit eine vorläufige Einstufung in Stufe 2 ergab. Trotz wiederholtem Nachfragen (welche mit der Antwort "Wir melden uns" aus der Personalabteilung abgetan wurden) erhielt ich nie eine Mitteilung, was denn nun eine endgültige Prüfung meiner Vorerfahrungen ergeben hätte. Auf Anraten des Personalrats stellte ich im April 2018 noch einmal einen Antrag auf Überprüfung der Einstufung, welchem im September 2018 stattgegeben wurde. Dort wurde mir -- rückwirkend zum Einstellungsbeginn -- eine insgesamt 5-jährige anrechenbare Berufserfahrung anerkannt, was laut Bescheid zu einer Einstufung zum Einstellungszeitpunkt in Stufe 3 sowie einer Anrechnung von 2 Jahren auf die Laufzeit dieser Stufe führte, sodass ich mich virtuell seit 01.03.2018 nun in Stufe 4 befinde.
Diese Aussagen wurden an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP), welches in SH u.A. für die Gehaltszahlungen zuständig ist, weitergeleitet, was allerdings aufgrund einer Softwareumstellung nicht in der Lage war, diese Änderungen zu verarbeiten, und so bisher weiter den Lohn gemäß Stufe 2 ausgezahlt hat.
Am letzten Arbeitstag vor Weihnachten erhielt ich nun die Lohnabrechnung für Dezember. Dort war nun glücklicherweise für den aktuellen Monat die korrekte Einstufung in Stufe 4 vorgenommen. Auch fand ich einige Ausführungen zu Nachzahlungen der Differenzbeträge, jedoch nur für die Monate 07-2018 bis 11-2018. Das wirkt auf mich wie ein Bezug auf nur eine 6-Monats-Frist, die ja auch im TV-L erwähnt wird.
Jedoch erschließt sich mir nicht, warum der AG durch Verschleppen seiner Aufgaben den Beginn dieser Ausschlussfrist beliebig weit in die Zukunft verschieben kann, ohne, dass der AN hier eingreifen könnte. Mindestens müsste sich die Rückzahlung m.E. auf die Zeit seit 6 Monaten vor formeller Antragsstellung im April 2018 beziehen, eigentlich aber auf die gesamte Zeit der Arbeitstätigkeit, da von Beginn an nur eine vorläufige Einstufung vorlag, welche -- trotz wiederholtem Nachfragen (z.T. per eMail dokumentiert) -- nie endgültig fixiert worden war.
Am Freitag war natürlich keiner mehr erreichbar gewesen. Ich bat um Rückruf Anfang Januar, vermute aber, dass ich mich auch hier wieder um meine Ansprüche werde streiten müssen. (Immerhin geht es um etwas über 5.000 € brutto...)
Deshalb hier die Frage, wie die Erfolgsaussichten und die rechtliche Lage eingeschätzt werden. Sehe ich das überhaupt richtig, oder verfallen meine Ansprüche einfach dadurch, dass die Verwaltung beliebig lange braucht, um meine Arbeitserfahrung korrekt anzuerkennen?
Viele Grüße
Cyrix