Hallihallo.
Ich brauche mal Euer Wissen ;-)
Bei einer Höhergruppierung bei Beamten werden ja die Erfahrungsstufen behalten.
Anders bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes.
Ich habe da was aufgegriffen, dass die zurück(Erfahrungs)Gruppierung von einem Gericht bei beschäftigten (TV-L) nicht als zulässig erkannt wurde.
Ist das richtig so?
Oder muss man trotz allem damit rechnen, wenn man in eine höhere EG kommt, dass man dann die Erfahrungsstufen zurück katapultiert wird?