Autor Thema: Neues von der IT Fachkräftezulage  (Read 21169 times)


venice89

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #1 am: 01.01.2019 23:31 »
Und immer noch erst ab EG10 ...
Als wenn es im TVöD nur einen Fachkräftemangel auf den Stellen ab EG10 geben würde.

Auch in den unteren Lohngruppen wandert Personal immer mehr Richtung Wirtschaft ab und die EG9C wurde dem IT Bereich ja ebenfalls vorenthalten.

Lars73

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #2 am: 02.01.2019 08:29 »
Man hat beim Bund ja auch den 16 (6) TVöD.
Die E9c gibt es im IT-Bereich nicht, weil Tätigkeiten auf dem Level in der E10 sind.

MotoXPhilipp

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #3 am: 02.01.2019 17:49 »
dazu Verständnis fragen:

kann die IT-Fachkräftezulage  bei einer E10 bewerteten Tätigkeitsdarstellung ,aber auf Grund fehlender persönlicher Voraussetzung nach §12 eingruppierten Angestellten (E9b) Anwendung  finden ? 

wenn ja : muss der Antrag eine bestimmte Form haben ?
 
Wer ist der Entscheider ?   

Ich vermisse dabei eine Prozessbeschreibung konkret wenn Angestellte auf und dran sind Abzuwandern !


 


MoinMoin

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #4 am: 02.01.2019 17:56 »
So wie ich es sehe und mit bekommen habe (aus der Ferne, bin selbst TV-L)

1.) E10 ohne persönliche Voraussetzung werden ein EG niedriger "gesetzt". Das wäre dann die E9c.
2.) Prozessbeschreibung sind in der Dienststelle zu finden.  :P
3.) Den "Antrag" stellt der Mensch, der verhindern will das der andere Mensch abwandert.
4.) Entscheider ist der Arbeitgeber, in Persona diejenigen die er dazu befugt hat, das kann die Hausspitze sein, aber es kann auch bei iner übergeordnetet Behörder (Ministerium) sein.

Das ganze ist halt nicht bundesweit einheitlich zu ehen, sondern liegt in den Händen der einzelnen Dienststellen.


Tashibo

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #5 am: 03.01.2019 13:07 »
dazu Verständnis fragen:

kann die IT-Fachkräftezulage  bei einer E10 bewerteten Tätigkeitsdarstellung ,aber auf Grund fehlender persönlicher Voraussetzung nach §12 eingruppierten Angestellten (E9b) Anwendung  finden ? 

wenn ja : muss der Antrag eine bestimmte Form haben ?
 

Bei unserer Dienststelle / Institut würde das nicht funktionieren.
Wenn bist du EG10 und als Sonstiger Beschäftigter anerkannt und dann Zulagenberechtigt oder eben nicht.
Für EG9 war das damals nur im dem Jahr möglich das die neue Entgeltordnung eingeführt worden ist, da dort erst mit dem Stichtag 31.12 das Rundschreiben vom BMI auf EG 10 geändert worden ist.

Seit dem ist es bei uns nur ab EG10 anwendbar.

Zum Formblatt haben wohl viele Dienststelle eigene Formblätter du deren Beantragung.

So wie ich es sehe und mit bekommen habe (aus der Ferne, bin selbst TV-L)
1.) E10 ohne persönliche Voraussetzung werden ein EG niedriger "gesetzt". Das wäre dann die E9c.

Nächste niedriger EG wäre doch EG 9b, da die 9c im Teil III - Abschnitt 24 keine Anwendung findet oder?

Spid

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #6 am: 03.01.2019 13:18 »
Die nächstniedriegere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe, ob für sie in einem Teil der EGO Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind oder nicht, ist unbeachtlich.

Tashibo

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #7 am: 03.01.2019 13:24 »
Danke, wieder was gelernt.
Das bedeutet dann auch, das Personen deren Eingruppierung auf Basis von "§ 12 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung" zustande kommt, Anspruch auf die EG9c hätten, seit deren Einführung?

Lars73

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #8 am: 03.01.2019 13:46 »
M.E. bedarf es dazu eines Antrags nach § 29b TVÜ (Bund) bis zum 28.2.2019 (dann besteht Anspruch ab dem 1.3.2019). Dabei beginnt dann die Stufenlaufzeit wieder bei Null. Die Stufe die zum 1.3. erreicht war bleibt erhalten.

Spid

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #9 am: 03.01.2019 13:51 »
Eingruppierung rückwirkend zum 01.03.2018.

Lars73

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #10 am: 03.01.2019 13:53 »
Danke. Ja 2018 ist gemeint.

ike

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #11 am: 21.01.2019 18:59 »
Man hat beim Bund ja auch den 16 (6) TVöD.
Die E9c gibt es im IT-Bereich nicht, weil Tätigkeiten auf dem Level in der E10 sind.

§ 16 hat aber nur 4 Absätze, oder was meinst Du mit der 6?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf

Lars73

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #12 am: 21.01.2019 19:02 »
Der § 16 im TVöD (Bund) hat einen Absatz 6. Der TVöD (VKA) nur 4.

"(6) Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
Beide Zulagen können befristet werden.
Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15."

ike

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #13 am: 21.01.2019 19:05 »
Jetzt auf einmal tatsächlich, habe ich wohl falsch gescrollt.
In meinem Link ist der § 16 nämlich 2 mal drin. Sorry!

Squix

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Antw:Neues von der IT Fachkräftezulage
« Antwort #14 am: 02.02.2019 07:24 »
Die nächstniedriegere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe, ob für sie in einem Teil der EGO Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind oder nicht, ist unbeachtlich.

Kannst du die zitierfähige Quelle dazu angeben ?