Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Neues von der IT Fachkräftezulage
Lars73:
Danke. Ja 2018 ist gemeint.
ike:
--- Zitat von: Lars73 am 02.01.2019 08:29 ---Man hat beim Bund ja auch den 16 (6) TVöD.
Die E9c gibt es im IT-Bereich nicht, weil Tätigkeiten auf dem Level in der E10 sind.
--- End quote ---
§ 16 hat aber nur 4 Absätze, oder was meinst Du mit der 6?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf
Lars73:
Der § 16 im TVöD (Bund) hat einen Absatz 6. Der TVöD (VKA) nur 4.
"(6) Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
Beide Zulagen können befristet werden.
Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15."
ike:
Jetzt auf einmal tatsächlich, habe ich wohl falsch gescrollt.
In meinem Link ist der § 16 nämlich 2 mal drin. Sorry!
Squix:
--- Zitat von: Spid am 03.01.2019 13:18 ---Die nächstniedriegere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe, ob für sie in einem Teil der EGO Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind oder nicht, ist unbeachtlich.
--- End quote ---
Kannst du die zitierfähige Quelle dazu angeben ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version