Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Neues von der IT Fachkräftezulage
Tashibo:
--- Zitat von: MotoXPhilipp am 02.01.2019 17:49 ---dazu Verständnis fragen:
kann die IT-Fachkräftezulage bei einer E10 bewerteten Tätigkeitsdarstellung ,aber auf Grund fehlender persönlicher Voraussetzung nach §12 eingruppierten Angestellten (E9b) Anwendung finden ?
wenn ja : muss der Antrag eine bestimmte Form haben ?
--- End quote ---
Bei unserer Dienststelle / Institut würde das nicht funktionieren.
Wenn bist du EG10 und als Sonstiger Beschäftigter anerkannt und dann Zulagenberechtigt oder eben nicht.
Für EG9 war das damals nur im dem Jahr möglich das die neue Entgeltordnung eingeführt worden ist, da dort erst mit dem Stichtag 31.12 das Rundschreiben vom BMI auf EG 10 geändert worden ist.
Seit dem ist es bei uns nur ab EG10 anwendbar.
Zum Formblatt haben wohl viele Dienststelle eigene Formblätter du deren Beantragung.
--- Zitat von: MoinMoin am 02.01.2019 17:56 ---So wie ich es sehe und mit bekommen habe (aus der Ferne, bin selbst TV-L)
1.) E10 ohne persönliche Voraussetzung werden ein EG niedriger "gesetzt". Das wäre dann die E9c.
--- End quote ---
Nächste niedriger EG wäre doch EG 9b, da die 9c im Teil III - Abschnitt 24 keine Anwendung findet oder?
Spid:
Die nächstniedriegere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe, ob für sie in einem Teil der EGO Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind oder nicht, ist unbeachtlich.
Tashibo:
Danke, wieder was gelernt.
Das bedeutet dann auch, das Personen deren Eingruppierung auf Basis von "§ 12 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung" zustande kommt, Anspruch auf die EG9c hätten, seit deren Einführung?
Lars73:
M.E. bedarf es dazu eines Antrags nach § 29b TVÜ (Bund) bis zum 28.2.2019 (dann besteht Anspruch ab dem 1.3.2019). Dabei beginnt dann die Stufenlaufzeit wieder bei Null. Die Stufe die zum 1.3. erreicht war bleibt erhalten.
Spid:
Eingruppierung rückwirkend zum 01.03.2018.
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