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Entscheidungsfindung
Grumbakiechel:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2019 09:33 ---
--- Zitat von: Grumbakiechel am 05.01.2019 04:01 ---Bleibt der AG allerdings bei der bisherigen Eingruppierung, dann würde ich mich auch lieber neu orientieren, weil es unfair ist, gemachte Zusagen nicht einzuhalten, vor allem ohne jegliche vorherige Bekanntgabe und den Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und ganz ehrlich, aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein schlechtes Betriebsklima, das hier wohl gegeben ist (auch Informationsfluss gehört dazu), mit der Zeit sehr belastend werden kann.
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Der AG hat nicht über die Eingruppierung zu entscheiden, er hat nur darüber zu entscheiden, welches die auszuübenden Tätigkeiten sind.
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Das mag wohl stimmen, dass TB entsprechend ihrer auszuüben Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn die Rechtsmeinung des AG allerdings eine andere ist und er diese nicht aufgibt, dann muss der TB dies eben einklagen. Was vielen, vor allem erst einmal befristet beschäftigten, MA oftmals schwer fällt, weil damit das Risiko verbunden ist, nicht in ein unbefristetes AV übernommen zu werden. Leider sind auch trotz des vielbeschworen Fachkräftemangels heute noch viele AN ggü. dem AG in einer schwachen Position, die nur durch Klage abzuändern ist, aber den Nerv haben viele nicht. Im vorliegenden Fall scheint das aber nicht das einzige Manko zu sein. Da muss man schon drüber nachdenken, ob man diese Energie aufbringen will oder ob man nicht doch bei einem anderen AG besser aufgehoben ist.
Dass der Knebel der Beurteilung nur bei den Beamten zieht, ist leider nicht ganz richtig, auch TB werden beurteilt, beispielsweise anlassbezogene Beurteilung anlässlich interner Bewerbungen. Dieses Vergnügen hatte ich auch schon.
MoinMoin:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 09.01.2019 01:55 ---Das mag wohl stimmen, dass TB entsprechend ihrer auszuüben Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn die Rechtsmeinung des AG allerdings eine andere ist und er diese nicht aufgibt, dann muss der TB dies eben einklagen. Was vielen, vor allem erst einmal befristet beschäftigten, MA oftmals schwer fällt, weil damit das Risiko verbunden ist, nicht in ein unbefristetes AV übernommen zu werden. Leider sind auch trotz des vielbeschworen Fachkräftemangels heute noch viele AN ggü. dem AG in einer schwachen Position, die nur durch Klage abzuändern ist, aber den Nerv haben viele nicht. Im vorliegenden Fall scheint das aber nicht das einzige Manko zu sein. Da muss man schon drüber nachdenken, ob man diese Energie aufbringen will oder ob man nicht doch bei einem anderen AG besser aufgehoben ist.
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Bei Zeitverträgen gebe ich dir Recht.
Bei den anderen nur eingeschränkt.
Deswegen verweise ich ja immer darauf, dass die TB mit diesen Problemen nicht zunächst die Rechtsmeinung des AG einklagen sollen, sondern zunächst einmal rechtssicher feststellen sollen, was eigentlich die auszuübenden Tätigkeiten nach Meinung des AGs sind, und dann auch eben diese ausüben.
Wenn dann noch Interpretationsspielraum bzgl. der Eingruppierung besteht, dann kann man den Klageweg gehen oder sich eingestehen das man selber irrt.
--- Zitat ---Dass der Knebel der Beurteilung nur bei den Beamten zieht, ist leider nicht ganz richtig, auch TB werden beurteilt, beispielsweise anlassbezogene Beurteilung anlässlich interner Bewerbungen. Dieses Vergnügen hatte ich auch schon.
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Ja, ist richtig, nur der Beamte behält sein Leben lang die Beurteilung und hat nicht so einfach wie der TB die Möglichkeiten des wechsels.
Kryne:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.01.2019 10:11 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 06.01.2019 10:06 ---Ich kann bestätigen, dass viele personal-/stellenverantwortliche Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst fälschlicherweise diese Denkweise und den Vergleich der Beamtenlaufbahnen mit verschiedenen Entgeltgruppen an den Tag legen.
Da heißt es z. B. auch gerne "Es handelt sich um eine Beamtenstelle bis A11, also maximal E10, wenn sie alternativ mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wird. Es gibt da eine (Faust)-Regel Bewertung als Beamtenstelle - 1 = Entgeltgruppe"
Dies führt in meiner Behörde in der Praxis dann gerne zu Fällen, in denen für die gleiche Arbeit der Beamte irgendwann nach A12 besoldet wird, der Angestellte jedoch nur maximal mit E11. Hier liegen dann gerne mal 500-1000 Euro Netto pro Monat dazwischen, und die Beamten fühlen sich durch ihre etwas höhere Wochenarbeitszeit trotzdem benachteiligt ;D
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Und wehren sich diese Menschen gegen die möglicherweise falsche Bezahlung?
Denn der AG hat nicht über die Höhe der Bezahlung in Form einer festgelegten Eingruppierung zu entscheiden!
Er kann einem nur sagen was die auszuübenden Tätigkeiten sind, daraus folgt dann das Entgelt was er für diese Leistung bezahlen muss.
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Hier liegt doch fast immer der Hund begraben. Fast alle scheuen den Gang vor Gericht. Es scheint für die meisten wesentlich einfacher die Stelle zu wechseln, anstatt das einzuklagen was einem zusteht. Und viele werden bei einem AG bei dem sie ihr Gehalt per Rechtsstreit durchsetzen mussten auch nicht mehr glücklich.
Und die AGs werden auch weiterhin Leute finden die z.B. 11er und 12er Arbeiten verrichten auf einer 10er Stelle. Daran wird sich nix ändern. Und zur Not wird die Stelle eben alle 2 Jahre neu besetzt, Hauptsache im Haushaltsplan hält man die Personalkosten niedrig.
Bei uns suchte man vor kurzem wieder einen mit Master Abschluss für eine 10er Stelle. Da weiß ich jetzt schon das in spätestens 2 Jahren genau diese Stelle wieder frei wird, weil dort einfach Sachen verlangt werden für die andere Kommunen mal mindestens die 12 springen lassen.
MoinMoin:
Ja, natürlich ist es ein schwerer Gang.
--- Zitat von: Kryne am 10.01.2019 08:38 ---Und viele werden bei einem AG bei dem sie ihr Gehalt per Rechtsstreit durchsetzen mussten auch nicht mehr glücklich.
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Erst dann würde ich die Stelle Wechselns, aber hätte mehr Geld erhalten.
--- Zitat ---Und die AGs werden auch weiterhin Leute finden die z.B. 11er und 12er Arbeiten verrichten auf einer 10er Stelle. Daran wird sich nix ändern. Und zur Not wird die Stelle eben alle 2 Jahre neu besetzt, Hauptsache im Haushaltsplan hält man die Personalkosten niedrig.
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Ja und nein, schreibts ja selber was daraus wird.
--- Zitat ---Bei uns suchte man vor kurzem wieder einen mit Master Abschluss für eine 10er Stelle. Da weiß ich jetzt schon das in spätestens 2 Jahren genau diese Stelle wieder frei wird, weil dort einfach Sachen verlangt werden für die andere Kommunen mal mindestens die 12 springen lassen.
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Oder bis jemand kommt, sich auf die Stelle setzt, E10 6 Monate proforma erhält und dann sich seine ihm zustehende E12 abholt ....
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