Könnte da nicht auch §13 TV-L "helfen"?
zur Funktionsstellen: Das ist halt der üblicher Beamten scheiss, nur weil bei denen das so ist, muss das auch bei TBlern so sein.
Über das Entgelt, was man tarfilich zu erhalten hat, entscheidet niemals irgend ein Haushaltsplan, Stellenplan oder anderer Beamten gedöns.
Alleinig entscheident ist, will der AG, das man bestimmte Tätigkeiten ausübt, dann soll er sie dir übertragen und dann schaut man halt in der EGO nach, was das kostet.
Wenn der AG das Geld nicht ausgeben will, dann muss er halt dafür einen Beamten einsetzen, der es dann macht.
Mein Tipp: Du musst erreichen, dass festgestellt wird, dass diese höherwertigen Tätigketien die du machst, auch tatsächlich die von dir auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn das von deinem AG bestätigt wird, dann kann er rummacken wie er will, er muss dann entsprechend bezahlen.
Wenn er das nicht bestätigen will: Bleistift fallen lassen und nur nach das machen was deiner EG entspricht.