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Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte

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ArmerTB:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich bin tatsächlich als Ingenieur nach 22.1 EGO eingruppiert. Mir ging es im ersten Schritt um die Begrifflichkeit der "Funktionsstelle".
Das man diskutieren muss ob die ausgeübte Tätigkeit zu einer Eingruppierung in die Entgeltstufe 12 führt war mir bewusst. Das der Dienstherr ohne eben diese inhaltliche Prüfung der Tätigkeit ablehnt und sich auf eine nicht vorhandenen Stelle beruft hat mich stutzig gemacht.

Kann ich von meinem Dienstherren eine Überprüfung der Tätigkeit und damit der Eingruppierung verlangen?

Spid:
TB haben keinen Dienstherrn.

Der AG äußert nur eine Rechtsmeinung im Hinblick auf die Eingruppierung von TB, da diese nicht eingruppiert werden, sondern durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind. Divergierende Rechtsmeinungen von AN und AG im Hinblick auf die Eingruppierung lassen sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage klären. Hinzuweisen sei noch darauf, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis regelmäßig nach 6 Monaten verfallen, so sie nicht geltend gemacht wurden - wohlgemerkt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht die Eingruppierung, die von der Rechtsmeinung des AG unabhängig ist.

Zudem nochmals der Hinweis darauf, daß es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Diese wird durch den AG übertragen, subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht zur Übertragung anderer/weiterer Tätigkeiten befugt ist. Da hilft auch der §13 TV-L nicht, der zum Tragen kommt, wenn sich die auszuübende Tätigkeit an sich ändert (Z.B. Mehrfachausdruck/Kopien statt Matritzenverfielfältigung, Datenbank statt Karteikarten) und nicht, weil man einfach mal was anderes macht als man soll.

MoinMoin:

--- Zitat von: ArmerTB am 08.01.2019 07:27 ---Kann ich von meinem Dienstherren eine Überprüfung der Tätigkeit und damit der Eingruppierung verlangen?

--- End quote ---
Was erwartest du denn von deinen AG: Das er dich fragt, was machen sie eigentlich?

Ich würde anders vorgehen:
Erstelle eine Liste der Arbeitsvorgänge die du ausübst und lasse dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass dies tatsächlich auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn diese AV (entsprechend natürlich mit Zeitanteilen angereichert) zu einer höheren Eingrupperung führen, dann forderst du das dir zustehende Entgelt ein. Denn dann hat der AG keine Wahlmöglichkeit mehr, dir dieses Geld zu versagen.

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