Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Neue Besoldungsstruktur??
BStromberg:
--- Zitat von: Karsten am 15.01.2019 11:22 ---
Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.
Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.
Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.
Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:
- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).
Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.
--- End quote ---
Bei all den Lobpreisungen sei Ihnen zum Zwecke der objektiven Relativierung der Fachaufsatz von Prof. Dr. Josef Franz Lindner ("Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung?", in ZBR Heft 1/2018) ans Herz gelegt.
Bei allen eventuell vorhandenen Ansätzen, die Gesundheitsfürsorge für die Staatsbediensteten zu modernisieren, ist das sog. "Hamburger Modell" zur Öffnung/Überführung in die GKV die denkbar schlechteste Variante, da schlicht und ergreifend verfassungsrechtlich - auf evidente Art und Weise - unzulässig!!!
by the way...
Hinter dem Hamburger Bestreben steckt zu 80% linkspolitische Ideologie (Testballon für die sog. "Bürgerversicherung" ) und der Versuch, ein marodierendes System (die GKV) durch Fusion mit einem (noch) halbwegs intakten System (der PKV) zu sanieren. Sobald dieser Einmaleffekt verpufft ist, hat man ein Einheitsgesundheitssystem auf unterdurchschnittlichem Niveau... dadurch ist m.M.n. niemandem wirklich geholfen!
Reformbedarf ist unabweisbar vorhanden... aber da muss jedes der beiden Systeme erst mal systemintern die Hausaufgaben erledigen, bevor man über den Tellerrand guckt.
Wasserkopp:
Gibt es Neuigkeiten zum Besstmg?
Habe von einigen kritischen Gegendarstellungen gelesen, aber dies waren lediglich Schlagzeilen i.S. "allgemeiner Unzufriedenheit".
Kennt jemand Details oder geplante Änderungen zum Referentenentwurf?
Mayday:
--- Zitat von: was_guckst_du am 15.02.2019 20:40 ---...und was ist jetzt mit all denen, die wegen des Ehegattenzuschlags geheiratet haben? ;D
P.S.: es soll Übergangsregelungen geben, die sich allerdings jährlich abbauen...
--- End quote ---
Für diejenigen Ehepaare, deren Partner/in bisher auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag hat, wo also derzeit jeder Ehepartner den Familienzuschlag je zur Hälfte erhält, ändert sich doch eigentlich nichts. Laut dem Entwurf werden die € 74,68 für Stufe 1 (der Betrag wurde von @Jonny75 weiter vorn im Thread genannt) nicht geteilt, sondern jedem Ehepartner ausgezahlt, 2 x € 74,68 fürs Eheglück. Zumindest würde ich den Entwurf so interpretieren. http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf
Pendler1:
Und wie sieht es bei bereits pensionierten Bundesbeamten aus?
Grüße
Günter
Pendler1:
Nachtrag:
Verheiratet, Ehefrau Rente öD, keine Kinder.
Grüße
Günter
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