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Neue Besoldungsstruktur??

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Matze:
Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.
Kinderlose Paare sind klare Verlierer.
Aber bislang unbeachtet bleiben die Alleinerziehenden. Für diese Gruppe ist es auch ein Verlust, es kommt weniger dabei raus.

Yasper:

--- Zitat von: Matze am 12.03.2019 09:39 ---Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.

--- End quote ---

Das kann man pauschal so nicht sagen, da die Zeitfaktoren (Zeitpunkt der Verbeamtung, Datum der Geburt des Kindes etc.) unterschiedlich sein können

maxg:
Für mich ist das ein grundsätzlicher guter und nachvollziehbarer Ansatz des BMI. Ich schließe mich den Argumenten von Karsten und ds78 u.A. an, da auch ich die Unterstützung von Kindern für wichtiger erachte als die Förderung des Status "verheiratet" an sich.

Was mir allerdings missfällt, ist die Umsetzung in Form einer (gestaffelten) Kürzung innerhalb von 2 Jahren. Hier wäre es für die Betroffenen wohl deutlich weniger einschneidend, wenn man den Betrag einfach nur "eingefroren" hätte, bis es durch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen zur realen Halbierung gekommen wäre.

Jemandem etwas wegzunehmen (insbes. Geld) löst immer negative Gefühle aus. Insofern ist aus meiner Sicht nicht das Ziel falsch, sondern nur die Umsetzung verbesserungsfähig.

nordbeamter:
Der bisherige Familienzuschlag Stufe 1 ist ein Bestandteil eines Gehaltsmodells mit dem der öffentliche Dienst um Nachwuchs wirbt.

Es besteht doch ein gewisser Anreiz wenn sich ein Gehalt an Veränderungen der Lebensumstände etwas anpasst.
Daher sollte man diesen kleinen "Werbevorteil" auch für kinderlose Paare nicht ganz wegstreichen.

Das Landes Brandenburg hat meiner Meinung nach ein gutes Modell da an den Start gebracht, was allen Argumenten gut gerecht wird.

Die Stufe 1 wurde gekürzt. Die freien Mittel wurde zur Anhebung des Kinderzuschlages mit genutzt. Aber die Grundgehälter wurden um den Betrag der Kürzung der Stufe 1 für ALLE angehoben. Somit haben alle was davon und ein Betrag zur Wettbewerbsfähigkeit mit der privaten Wirtschaft vorgenommen..

Fred1003:

--- Zitat von: ds78 am 15.02.2019 12:21 ---
Die Diskussion führt für mich jedoch am Thema vorbei. Beamte brauchen sich, gemessen am verfügbaren Nettoeinkommen der restlichen Gesellschaft, wahrlich nicht über zu geringe Einkommen (zumindest ab dem gD) beschweren.

Das der Staat gerade im Jahr 2019 die Nicht-Tätigkeit von wem auch immer stärker alimentieren soll, als die von mir oben angeführten Kinder widerstrebt meinem Verständnis grundlegend. Das ist nunmal meine persönliche Meinung.

Fazit: Guter Entwurf, der hoffentlich so auch Umsetzung finden wird.

--- End quote ---

Ein Grund für die stärkere Alimentation bei nIcht-Tätigkeit könnte am Problem liegen das man  Leute auch gerne Mal alle 3-5 Jahre quer durch die Republik versetzt und der Partner es dadurch sehr schwer hat Karriere zu machen oder überhaupt mal eine Job zu finden.
Der Job des Ehepartners ist ja momentan nicht einmal ein Umzugs Hinderungsgrund.

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