Eine klare Absage erteilte Mayer allen Bestrebungen, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einbeziehung würde nicht zu Kosteneinsparungen führen. „Im Gegenteil: Die Personalausgaben des öffentlichen Dienstes würden allein aufgrund der notwendigen Anhebung der Besoldung um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge massiv steigen. Zudem decken die Leistungen der Beamtenversorgung auch die betriebliche Zusatzsicherung ab. Sollte die Beamtenversorgung in die Rente überführt werden, müssten diese zusätzlichen Leistungen auch weiterhin erbracht werden. Hinzu kommt: Aufgrund jahrzehntelanger Doppelstrukturen wäre die Systemumstellung höchst komplex und teuer.“
Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.
Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.
Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.
Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:
- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).
Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.