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Verbeamtung - gh Dienst

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Mross:
Guten Tag,

ich bin zwar erst seit dem 1.1.2019 im öffentlichen Dienst (Bundesbehörde) in NRW tätig, werde aber direkt mit dem Thema der Verbeamtung konfrontiert. Ich bin aktuell mit den Überlegungen etwas überfordert und das Personalamt kann ich aufgrund der Auslastung damit nicht "belästigen". Ich hoffe auf Hilfe in diesem Forum!
Erst einmal zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt und war vor meinem Anritt in den öffentlichen Dienst als Projektleiter (Umweltplanung) in der freien Wirtschaft (5 Jahre) tätig.
Zuvor absolvierte ich meinen B.Sc. in der Forstwirtschaft.

Aktuell bin ich E11 - Stufe 3 eingestuft.

Ich habe gelesen, das man bei einer Verbeamtung in das Einstiegsamt eingruppiert wird - also wäre dies hier gh Dienst und damit die A9.
Ich war sehr verwundert, da ich ja aktuell schon Tätigkeiten der E11 wahrnehme. Leider ist es wohl hier so, dass es kaum zu Aufstiegsmöglichkeiten kommt, deshalb möchte ich bei einer möglichen Verbeamtung so hoch wie möglich eingestuft werden.

Ich habe mir dann einmal das BBesG angeschaut und mich danach gefragt, ob der §23 (2) zutritt, aufgrund meines B.Sc. Forstwirtschaft. Mir ist nur nicht klar ob dieses Studium zum gehobenen technischen Verwaltungsdienstes zählt. Falls ja, würde ja das Einstiegsamt 10 oder 11 zählen.

Und vielleicht können Sie / könnt ihr dann noch etwas über die Stufe sagen, die für mich in Frage kommen würde?

Ich hoffe Sie / Ihr könnt mir helfen!

Schon einmal im Vorfeld vielen lieben Dank!

Liebe Grüße
E. Mross

Bastel:
Erfolgt die Verbeamtung in den technischen oder nicht technischen Dienst?

Bei ersteres gibt's sofort die A10, bei letzterem die A9. Ausnahmen sind wohl möglich, allerdings sehr, sehr selten.

Stufe dürfte 2 oder 3 sein.

Mross:
Vielen Dank für die Antwort!

Das ist ebenfalls meine Frage. Ich bin B.Sc. Forstwirtschaft und bin als Sachbearbeiter tätig.
Leider finde ich keine genaue Definition des technisches und nicht technischen Dienstes und in meinem Vertrag steht hierzu nichts außer Sachbearbeiter.

Ich stufe das Studium als naturwissenschaftliches Studium ein und nicht in die Verwaltung.
Allerdings bin ich natürlich als Sachbearbeiter in einer Verwaltung tätig.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Organisator:
Eine Verbeamtung im Beförderungsamt steht im Ermessen des Dienstherrn und wird nur dann vorgenommen, wenn man als Tarifbeschäftiger bereits längere Zeit im Amt beschäftigt ist und somit bei "rechtzeitiger" (also früherer) Ernennung hätte befördert sein können.

Konkretes Beispiel: 7 Jahre Sachbearbeiter g.D. --> Verbeamtung im ersten Beförderungsamt möglich.

Mross:
Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings steht aktuell wirklich die Verbeamtung im Raum trotz der erst jetzt erfolgten Einstellung.

Können Sie mir vielleicht sagen, ob mein B.Sc. Forstwirtschaft mit dem Einstiegsamt A 9 oder A10 / 11 beginnt? Ich kann nicht einschätzen ob meine Tätigkeit als  technisches und nicht technischen Dienstes eingestuft wird.

Vielen Dank!

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