Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
Kaffeetassensucher:
Bei uns die übliche Vorgehensweise (nicht TV-L, aber TVöD wird angewandt):
Erster Arbeitstag, TD auf wird einem auf den Schreibtisch gelegt, durchlesen, unterschreiben, zeitnah zurückschicken, ein Exemplar behält man selber, fertig ist der Bums. Kann später niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was er mit welchen Zeitanteilen machen soll und in welcher EG das Personalreferat einen deshalb sieht.
Lars73:
Bei uns unterschreibt man als beschäftigter die Kenntnisnahme. (Sie Tätigkeitsbeschreibung wird zur Kenntnis genommen."
Wichtig ist also was dort steht. Ggf. ergänzt man handschriftlich bei der Unterschrift, dass es sich um eine Kenntnisnahme handelt.
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