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Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?

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Krebs:

--- Zitat von: Spid am 16.01.2019 12:00 ---Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, dessen Erfüllung sich vor dem Arbeitsgericht erzwingen läßt.

--- End quote ---

Und wie weißt man darauf hin das dieses individualrecht nicht erfüllt wurde, ohne gleich wegen einem DINA4 Blatt vor dem Arbeitsgericht zu landen.


--- Zitat von: Lars73 am 16.01.2019 12:12 ---Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.

--- End quote ---
Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?

TV-Ler:

--- Zitat von: Krebs am 16.01.2019 13:41 ---Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?

--- End quote ---
Wie erwähnt, Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
In einem Verfahren (Eingruppierungsfeststellungsklage) lässt sich daraus möglicherweise Honig saugen für den Arbeitnehmer. Hat der AG dagegen alles sauber schriftlich fixiert, ist es damit vorbei ...

Spid:

--- Zitat von: Krebs am 16.01.2019 13:41 ---
--- Zitat von: Spid am 16.01.2019 12:00 ---Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, dessen Erfüllung sich vor dem Arbeitsgericht erzwingen läßt.

--- End quote ---

Und wie weißt man darauf hin das dieses individualrecht nicht erfüllt wurde, ohne gleich wegen einem DINA4 Blatt vor dem Arbeitsgericht zu landen.
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Bestenfalls fordert man den AG unter Terminsetzung auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Lars73 am 16.01.2019 12:12 ---Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.

--- End quote ---
Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?

--- End quote ---

Wenn man mit dem AG über die Eingruppierung streitet, kann es u.U. für den AN vorteilhaft sein, wenn es keinen Nachweis über die auszuübende Tätigkeit.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Krebs am 16.01.2019 11:57 ---Und was soll dabei herumkommen das mein AG zu mir sagt, ne das sind z.B. höherwertige Tätigkeiten das dürfen sie nicht mehr machen?

--- End quote ---

Im Zweifelsfalle muss er dir dann sagen, was du denn dann machen sollst, außer den ganzen Tag Däumchen drehen.
Das ist ja schließlich das Ziel der ganzen Chose.

Otto:
Hallo,
wie ist eigentlich das Verfahren bei Aushändigung der Tätigkeitsbeschreibung. Aus meiner Sicht weist der AG ja die darin genannten Tätigkeiten im Rahmen seines Dienstrechts an. Hier wird aber verlangt, dass die TB unterschrieben werden und quasi anerkannt werden soll. Ist das üblich und rechtmäßig?

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