Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
Lars73:
Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.
Spid:
Das ist absolut richtig.
wedo:
--- Zitat von: Spid am 16.01.2019 11:51 ---Derlei ist nicht zu beantragen, dem AG ist gem. NachwG eine Rechtspflicht auferlegt, die wesentlichen Arbeitsbedingungen dem AN schriftlich innerhalb eines Monats nach Einstellung und nach jeder Änderung auszuhändigen.
--- End quote ---
wen nach jeder Änderung eine Rechtspflicht nach dem NachwG besteht, ist doch spätestens nach der ersten Änderung der Nachweis durch die Stellenausschreibung Makulatur oder täusche ich mich da?
Spid:
Ja.
MoinMoin:
--- Zitat von: wedo am 16.01.2019 12:44 ---wen nach jeder Änderung eine Rechtspflicht nach dem NachwG besteht, ist doch spätestens nach der ersten Änderung der Nachweis durch die Stellenausschreibung Makulatur oder täusche ich mich da?
--- End quote ---
wesentliche Änderung und nein, nicht Makulatur. Denn theoretisch könntest du dich jederzeit darauf zurückziehen, dass du neu hinzugekommene Dinge nicht machen musst, da du ja nachweislich (wg NachwG) diese Dinge nicht machen musst.
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