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Nachfolgend ein Auszug aus einem Bericht über eine überörtliche Rechnungsprüfung.
Zur Erläuterung: Ich (A 11) leite in einer Gemeinde in Bayern mit etwas über 4.000 EW den Fachbereich III (Bauamt, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt und Sozialamt) mit 3 Mitarbeitern in Verwaltung und 11 in Bauhof und Kläranlage.

"....Die Verwaltungsgliederung der Gemeinde entspricht derzeit eher derjenigen einer Gemeinde/ Stadt mit ca. 10.000 Einwohnern. Erst in dieser Größenklasse erachtet der BKPV eine dreigliedrige Organisationsstruktur mit einem dritten Fachbereich (Fachbereich III – Bauamt) als zweckmäßig. Laut Stellenplanvorschlag des BKPV würde sich ein derartiges Bauamt idealerweise aus einem Amtsleiter (Dipl.-Ing.; Entgeltgruppe 12), einem Bautechniker (Baudurchführung, Bauunterhalt; Entgeltgruppe 9c), einem Sachbearbeiter (Bauleitplanverfahren,
grundsätzliche und schwierige Aufgaben des gesamten Bereichs „Bauverwaltung“; Besoldungsgruppe A 10) sowie dem Bauhofleiter (Entgeltgruppe 7) und einer Schreibund Hilfskraft (auch für „Bautechnik“; Entgeltgruppe 5 oder 6) zusammensetzen. Das Tätigkeitsfeld des Herrn L. könnte hierbei – ungeachtet der anderen Aufgaben, welche im Anschluss aufgeführt werden – am ehesten als Mischung aus den Stellen Bautechniker, Sachbearbeiter und Bauhofleiter umrissen werden. Die Bewertung dieser Stelle würde sich also in dem Spektrum zwischen Entgeltgruppe 7 und Besoldungsgruppe A 10 bewegen.

Wie aus dem Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen ist umfasst die Tätigkeit des Herrn L. jedoch noch weitere Felder wie beispielsweise:
- Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (Entgeltgruppe 9)
- Straßen- und Verkehrswesen (Entgeltgruppe 9)
- Ordnungsamt (Entgeltgruppe 9)
- Öffentliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen (Entgeltgruppe 9)
- Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz (Entgeltgruppe 10)
- Denkmalschutz (Entgeltgruppe 9)
Anders als bei der Vergütung von Tarifbeschäftigten knüpft die Besoldung von Beamten nicht an die konkret wahrgenommene Funktion, sondern an das Statusamt an. Bei der Dienstpostenbewertung handelt der Dienstherr, sprich die Gemeinde, also ausschließlich im Bereich der allein ihm zustehenden Organisationsgewalt. Wir geben hierbei jedoch folgendes zu bedenken: Handelte es sich bei Herrn L. nicht um einen Beamten, sondern
um einen Beschäftigten, so wäre die Stelle nach den Regelungen des TVöD zu bewerten. Vorbehaltlich einer genauen Erfassung der Arbeitsvorgänge samt zugehörigen Zeitanteilen, wäre die Stelle wohl im Bereich der Entgeltgruppen 9 a, b, c bis maximal 10 anzusiedeln."

Abgesehen von dem hinkendem Vergleich TVöD/Besoldungsrecht - bin ich überbezahlt ?

MoinMoin:
Die einen sagen so, die anderen so.

Aber es stellt sich ja eher die Frage: Warum muss so etwas ein Beamter machen.

Lars73:
Nein, es bedeutet, dass deine Gemeinde ggf. dein Recht auf statusgemäße Beschäftigung verletzt.

Aus den Ausführungen kann man nicht entnehmen ob die A11 für die Stellet gerechtfertigt ist (das wäre weiter zu prüfen). Dies spielt aber letztlich nur für deinen eventuellen Nachfolger eine Rolle. Mit der Beförderung in die A11 hast Du den entsprechenden Anspruch auf die Besoldung.

Wastelandwarrior:
Wobei sich mir nicht erschließt, was der Aufgabenkreis mit der Gemeindegröße zu tun hat. Ganz im Gegensatz zum Text ist es aus meiner Erfahrung eher so, dass je kleiner, umso mehr Verantwortung/Fachwissen etc. auf der einzelnen Schulter liegt. Beispiel Personal. Da wird es vielleicht eine halbe Stelle geben, bei der Größe, aber die/der Arme muss alles das beherrschen, was in großen Behörden 50 Leute mit diversen Fachvertiefungen bearbeiten. Fragen sie doch mal in einer großen Personalverwaltung den Beamtenrechtler, was er zur Abgeltung von in Teilzeit erworbenen Urlaubsansprüchen denkt... :-)


Ansonsten wie oben gesagt: nicht überbezahlt, aber eventuell "unterbeschäftigt".

MoinMoin:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 11.01.2019 10:01 ---Ansonsten wie oben gesagt: nicht überbezahlt, aber eventuell "unterbeschäftigt".

--- End quote ---
;D Rüchtüch

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