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Master Ja oder Nein

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Skedee Wedee:

--- Zitat von: Skyy223 am 16.01.2019 07:16 ---Guten Morgen,

ja den Hinweis habe ich gestern auch entdeckt. Was meinst du mit LLB? Laut der FHöV ist mein Bachelor auch ein LLB. Es fehlen laut Hinweis nur zivilrechtliche Inhalte.

Ich habe die Fernuni mal kontaktiert, ob nicht evtl. die Möglichkeit besteht, die fehlenden Credits in 1-2 Semestern des Bachelor Studiengangs nachzuholen, weil Rechtswissenschaften wirklich mein Favorit ist. Wie viele Module können das schon sein...
dann mach ich 1/1,5 Jahre halt nochmal den Bachelor, absolviere die Klausuren und lasse mir die Credits anrechnen. Gerade für so eine Flexibilität wurde das Creditsystem ja eingeführt. Ob die sich drauf einlassen, steht auf einem anderen Blatt.

Ansonsten halt den MPA aber...eigentlich nicht.

--- End quote ---

Zwischen Verwaltungshochschule LLB und juristischem Studium LLB gibt es große Unterschiede. Es fehlt nicht nur das komplette Strafrecht und große Teile des Zivilrechts, sondern auch im öffentlichen Recht sind einige Dinge an der Verwaltungshochschule nicht abgedeckt. Teile werden Dir anerkannt, andere wiederum nicht. Warte ab, was Hagen Dir sagt. Das Creditsystem und die sogenannte Flexibilität sind Augenwischerei und nicht zurecht werden in den meisten Bundesländern der Studiengang an der Verwaltungshochschule mit dem Bachelor of Arts und nicht als LLB abgeschlossen.

Spid:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 16.01.2019 07:52 ---Das Creditsystem und die sogenannte Flexibilität sind Augenwischerei

--- End quote ---

Inwiefern? Es gibt zwar durchaus Hochschulen, die gedanklich nicht auf der Höhe der Zeit sind, aber man muß sich ja nicht unbedingt für einen Hört der Ewiggestrigen entscheiden.

Skyy223:
Leider sagte die Uni nun, dass Module für den Master nicht angerechnet werden können, da er als Aufbaustudium nach dem L.L.B. der Fernuni Hagen konzipiert wurde.

Allerdings sagten sie, dass im Bachelor die Leistungen von der FHöV angerechnet werden können. Ich hab daher mal eine E-Mail geschickt, ob ich "nur" Strafrecht und Zivilrecht im Bachelor machen kann um dann mit Bachelorarbeit einen zweiten Bachelor machen könnte, womit ich dann vllt. 2020 den Master starten könnte.
Das wäre für mich noch akzeptabel.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Skyy223 am 16.01.2019 11:25 ---Allerdings sagten sie, dass im Bachelor die Leistungen von der FHöV angerechnet werden können. Ich hab daher mal eine E-Mail geschickt, ob ich "nur" Strafrecht und Zivilrecht im Bachelor machen kann um dann mit Bachelorarbeit einen zweiten Bachelor machen könnte, womit ich dann vllt. 2020 den Master starten könnte.
Das wäre für mich noch akzeptabel.

--- End quote ---

Das hört sich doch vernünftig an. Viel Erfolg beim Anerkennen der bisherigen Prüfungsleistungen und dass Du nicht zu viele Prüfungen zusätzlich absolvieren musst.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Spid am 16.01.2019 08:26 ---Inwiefern? Es gibt zwar durchaus Hochschulen, die gedanklich nicht auf der Höhe der Zeit sind, aber man muß sich ja nicht unbedingt für einen Hört der Ewiggestrigen entscheiden.

--- End quote ---

Als der Bachelor/Master damals eingeführt wurde, hieß es immer, dass der Bachelor der erste Abschluss und der Master problemlos aufgesetzt werden kann. Darüber soll er teilweise interdisziplinär sein. Wenn ich Gespräche mit unseren Studenten von der Verwaltungshochschule führe, kann man diese gesteckten Ziele/versprochenen Erwartungen von damals vergessen. Einige Scheine/Prüfungen werden an den übrigen Hochschulen anerkannt, aber grundsätzlich ist ein weiteres Studium notwendig, wenn nicht der Master an der hauseigenen Hochschule absolviert wird. Meine Aussage vom gestrigen Post bezog ich auf die Verwaltungsdisziplinen, wie es bei den technischen oder anderen Studiengängen aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

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