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Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
Fingernagel:
Danke schon mal für eure vielen Antworten. Jetzt kenne ich die rechtlichen Umstände und weiß zumindest schon mal, was wie gehen könnte. j
Kollegen fragen ist leider nicht möglich. Wir haben sowas wie stabstellenquarakter, sind losgelöst von der eigentlichen Aufgabe des Ministeriums weshalb ich zu den eigentlichen Kollegen keinen Draht habe. Ähnlich zb wie die Presse und Öffentlichkeitkeitsarbeit. Beförderungsmögl. sind auf jeden Fall vorhanden. Kann bislang nur mit meinem direkten Vorgesetzten darüber sprechen, von dem ich auch die Info habe. Er ist lange im Haus und kennt die Umstände. Ich wäre allerdings der erste, der eine Verbeamtung angehen würde aus der kleinen Abteilung. Nach allgemeinem Tenor ist man stark gewillt, junge Leute langfristig mit einer Verbeamtung mit Entwicklungsoptionen zu binden. Das habe ich in persönlichen Gesprächen auch so mitbekommen. Dies ist natürlich auch als TB der Fall. Gute Aussichten hätte ich bei beiden Varianten, weshalb ich nun überlegen muss, was dur mich persönlich mehr Sinn macht.
Da gehe ich dann auch sehr offen ran und frage etwaige Modelle als sonst. Beschäftigter usw ab. Ich denke mal E14 wäre das max, da ich auch "nur" 50% der Aufgaben übernehme, mit E13 rechne ich schon fest. Als Beamter gehe ich von A12 aus, A13 wäre max und aktuell unklar ob und wann möglich. Muss das dann m vergleichen, vor allem finanziell mit potentiellem Aufstieg etc. Danke erstmal liebe Leute.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 14.01.2019 12:06 ---
Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nicht etwas, das man sich als AG aussuchen kann. Der TB kann ja auch im Verlauf der Beschäftigung die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen. Und auch zumindest formal dürfte der „sonstige Beschäftigte“ auch kein Ausschlußkriterium sein, sondern ein Bewerber, der die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt, dürfte vielmehr per se geeigneter sein als ein Bewerber ohne die Voraussetzungen in der Person, der nicht als „sonstiger Beschäftigter“ eingruppiert wird. Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nur ein tarifliches Merkmal zur Eingruppierung von TB, die die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, aber dennoch so eingruppiert ist, als würde sie es.
--- End quote ---
Tariflich gebe ich Dir da völlig recht. Allerdings wollen manche AG sich die "sonstigen Beschäftigten" nicht ans Bein binden und schreiben Stellen nur mit dem KO-Kriterium der einschlägigen Ausbildung (z.B. Master) aus und schließen dadurch die "sonstigen Beschäftigten" aus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 14.01.2019 12:55 ---Tariflich gebe ich Dir da völlig recht. Allerdings wollen manche AG sich die "sonstigen Beschäftigten" nicht ans Bein binden und schreiben Stellen nur mit dem KO-Kriterium der einschlägigen Ausbildung (z.B. Master) aus und schließen dadurch die "sonstigen Beschäftigten" aus.
--- End quote ---
Da kann man wieder mal sehen wie unklug diese Stellen sind. Selbstbeschränkung ohne Not.
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