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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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--- Zitat von: Studienrat am 28.08.2020 13:29 ---2,5 Wochen sind wieder vergangen.
Lass mich raten: Das deutsche Gericht ist überlastet?

--- End quote ---

Keine Ahnung, ob es an der Überlastung liegt. Bis jetzt ist nichts passiert.

Studienrat:
Und schon wieder sind zwei Wochen vergangen..

_restore:
Und schon wieder ist nichts passiert. Doch: ich habe beim Gericht angerufen. Sie sind überlastet. Mitte Oktober könne ich vielleicht auf ein Urteil hoffen. Aber so recht glaube ich noch nicht dran. Ich hoffe, das NLBV nutzt die Zeit nicht, um noch möglichst viele Bescheide rauszuschicken...

Studienrat:
Du reitest vor und dann das..
Tut mir leid für dich!

nadsch:
Hallihallo!
Da ich gerade ganz frisch in Elternzeit bin und babybedingt nicht sooo viel Zeit habe: könnte mir jemand grob zusammenfassen, wie die aktuelle Lage ist? Hat jemand bereits Nachzahlungen erhalten?

Ich habe im Mutterschutz meine Günstigkeitsprüfung erhalten und durch diverse Umstände konnte ich sie leider nicht zeitnah prüfen. Wahrscheinlich ist die Erfahrungsstufe falsch und ich muss Widerspruch einlegen. Das Problem: bis gestern (zufällig auch Ende des Mutterschutzes) hätte mein Widerspruch eingegangen sein müssen.
Weiß jemand, ob es rechtlich zulässig ist so eine Frist in den Mutterschutz zu legen?

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