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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
_restore:
Hallo,
bevor jemand bei ähnlicher Konstellation wie meiner Nachzahlungen bekommt, werden noch Monate, vielleicht Jahre vergehen :-)
Ob sich ein Widerspruch lohnt, müsste man erstmal prüfen.
Du bist im besagten Zeitraum mit A12, A13 oder A14 Verbeamtet worden? Falls nicht, interessiert dich diese Diskussion hier nicht.
Ansonsten: Ist im Bescheid in Feld B6 eine 3 eingetragen als Einstiegsstufe? Wenn ja, ist das meiner Meinung nach falsch und du könntest widersprechen. Dann kommt es natürlich auf dein Lebensalter und deine angerechnete Erfahrungszeit (inkl. Elternzeit usw.) bei der Verbeamtung an. (Bei der Erfahrungszeit muss man der Personalstelle sicher etwas helfen. Müsstest eigentlich eine Tabelle ausgefüllt haben oder?!)
Ob der Widersprich dann noch zeitlich akzeptiert wird, muss man gucken. Wir haben bei der Beihilfestelle letztens zu spät widersprochen, war trotzdem kein Problem... Probieren kann man es. Vielleicht Corona und Schwangerschaft als besondere Situation aufführen...
_restore:
Das Urteil ist heute gekommen.
Das Gericht hat im Sinne des NLBV geurteilt. Der Wegfall der Stufe 3 ist nicht rückwirkend ab 2011, sondern erst ab 2017 wirksam. Zum Ablesen der Einstiegsstufe muss die alte Besoldungstabelle angeschaut werden und nicht die aktuelle Anlage 5.
Ich bin noch immer anderer Meinung... und jetzt?! Berufung?! Was sagt ihr?
Studienrat:
Das tut mir leid!
Alle anderen Gerichte, in meinem Fall Lüneburg, werden diese Entscheidung einfach übernehmen.
Wie wurde es begründet?
Widersprechen wird keinen Sinn machen, denn, wie man auch in diesem Fall sieht, eine staatliche Institution hackt der anderen kein Auge aus.
_restore:
"Entgegen dem Wortlaut von § 25 Abs. 1 Satz 2 NBesG i. V. m. Anlage 5 war der Kläger
– nach neuem Recht unter Berücksichtigung von Erfahrungszeiten – jedoch nicht zu
Beginn seines Beamtenverhältnisses der Erfahrungsstufe 4, sondern der Erfahrungsstufe 3 zuzuordnen. Denn die (rückwirkende) Zuordnung des Klägers zu einer Erfahrungsstufe richtet sich hier nicht ausschließlich nach § 25 NBesG, sondern wird durch
die Übergangsvorschriften der §§ 71-73 NBesG modifiziert, da der Kläger zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens des NBesG am 1. Januar 2017 bereits in einem Beamtenverhältnis
stand. Die erstmalige Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe erfolgt beim Kläger im Rahmen der Günstigkeitsprüfung des § 72 Abs. 2 NBesG. Bei der Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe im Rahmen der Günstigkeitsprüfung kann nicht die aktuelle Besoldungstabelle der Anlage 5 herangezogen werden, da auf einen zurückliegenden Zeitpunkt – den
Zeitpunkt der Ernennung – abzustellen ist (1.). Dem steht auch nicht das rückwirkende
Inkrafttreten der §§ 25 und 71-73 NBesG entgegen (2.). Der Wille des Gesetzgebers und
die Regelung des § 73 NBesG verdeutlichen, dass der Wegfall der dritten Erfahrungsstufe nur den ab dem 1. Januar 2017 neu eingestellten Beamten zugutekommen und
nicht bereits rückwirkend ab dem 1. September 2011 gelten sollte (3.). "
Im weiteren Verlauf wird dann aus der Existenz der Paragraphen 71 und 73 geschlossen, dass der Gesetzgeber die alten Tabellen für die Stufenfestsetzung nehmen wollte. Finde ich falsch, da die Paragraphen auch unabhängig von der Günstigkeitsprüfung existieren müssten. Also das als stärker zu gewichtenden indirekten Beweis anzuführen, obwohl der direkte Beweis über §25 geführt werden kann, finde ich seht seltsam...
Studienrat:
Wir können kündigen und anschließend wieder neu einsteigen.
Dann wird die erste Stufe die 4 sein.
In meinem Fall würde ich in die nachsthöhere Stufe immer ein Jahr früher kommen.
Wie absurd das alles ist!
Dein Gericht wusste, dass es Präzedenzfunktion hat.
Da muss man auch ein bisschen A. in der Hose haben.
Vielleicht wurde der Sachverhalt wegen Überlastung auch nicht verstanden.
Wer weiß das schon..?!
Ich bin auf die Begründung gespannt.
Hoffentlich nicht copypaste von der Behörde.
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