Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
_restore:
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 09:01 ---
BDA am 20.03.2013 festgesetzt auf: 01.02.2007
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Also bist du im Februar 1986 geboren, oder?
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 09:01 ---
Zum 03.02.2013 stand nach bisherigen Recht Stufe 4 zu. A13.
Die Laufzeit hat am 01.02.2013 begonnen.
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Also warst du bei der Verbeamtung ziemlich genau 27 Jahre alt, oder? Also Stufe 4+0 Monate
Wenn du jetzt noch x Monate Anrechnungszeiten hast, kommst du nach meiner Rechtsauffassung nach neuem Recht auf Stufe 4 + x Monate. Dementsprechend solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, falls es nicht zu spät ist.
_restore:
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 09:01 ---
Nach neuen Recht kommen sie mit Anrechnungszeiten auf Stufe 3.
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Nach neuem Recht gibt es Stufe 3 in A13 nicht. Lies dir dazu §25 durch und schau dann in die zugehörige Anlage 5 (für die Stufenfestsetzung gültig ab 2011). Da beginnt A13 mit Stufe 4.
Demophobie:
Hallo,
Genau, Ende Februar 1986 geboren. Zum 03.02.2013 eingestiegen. Da war ich Ende 26 sozusagen.
Verstehe ich das nun richtig, dass nach deiner Auffassung Stufe 4 nach neuem Recht zugeordnet hätte werden müssen. Plus die 1 Jahr Erfahrungszeit wäre ich dann bei 4+12. Nach altem Recht, wo sie mich nun reinstecken wollen bin ich nur bei 4+0?
Bin mittlerweile übrigens A15. Da würde ja ordentlich was zusammenkommen, oder?
Ich habe noch zwei Wochen Einspruchszeit.
Grüße
Demophobie:
--- Zitat von: _restore am 02.03.2021 11:37 ---
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 09:01 ---
Nach neuen Recht kommen sie mit Anrechnungszeiten auf Stufe 3.
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Nach neuem Recht gibt es Stufe 3 in A13 nicht. Lies dir dazu §25 durch und schau dann in die zugehörige Anlage 5 (für die Stufenfestsetzung gültig ab 2011). Da beginnt A13 mit Stufe 4.
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Okay habe ich gemacht. Was meinst du mit "für die Stufenfestsetzung gültig ab 2011"? In der Anlage steht was von gültig ab 01.03.2021.
Aber selbst wenn nicht: Das bezieht sich doch alles ganz klar auf die Anlage 5, die bei A13 mit Stufe 4 anfängt. Ich glaube ich muss den Thread nochmal ganz durchlesen. Das interessiert mich nun aber echt.
Mal durchgedacht: Ich würde ca. 1 Jahr vorher in eine höhere Stufe wechseln im Vergleich zu "vorher". Wieviel kann das bei A15 ausmachen?
_restore:
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 23:39 ---
Okay habe ich gemacht. Was meinst du mit "für die Stufenfestsetzung gültig ab 2011"? In der Anlage steht was von gültig ab 01.03.2021.
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Achtung: Guck dir die Besoldungstabelle nicht bei schure, den Verbänden oder der NLBV-Seite an. Schau direkt ins Gesetz. Hier die Veröffentlichung im Gesetzblatt:
https://www.niedersachsen.de/download/113907/Nds._GVBl._Nr._20_2016_vom_29.12.2016_S._307-372.pdf
Dort siehst du auf pdf-Seite 34 die Anlage 5 ohne Gültigkeitsbeginn aber mit Verweis, dass sie §25 zugeordnet ist. Alle folgenden aktualisierten Besoldungstabellen haben dann einen expliziten Gültigkeitsbeginn. Vergleiche dazu direkt pdf-Seite 48.
Somit ist die Anlage 5 auf pdf-Seite 34 in meinen Augen seit 2011 gültig und in Verbindung mit §25 anzuwenden. Dass sie natürlich nicht seit 2011 zum Ablesen des Grundgehalts dient, wird mit §7(2) [gültig erst ab 2017] und §71 deutlich. Also alles in sich stimmig!
--- Zitat von: Demophobie am 02.03.2021 23:39 ---
Mal durchgedacht: Ich würde ca. 1 Jahr vorher in eine höhere Stufe wechseln im Vergleich zu "vorher". Wieviel kann das bei A15 ausmachen?
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Bei A15 sind es ja im Schnitt ca. 200€ pro Monat und Stufe Unterschied. Bei 12 Monaten macht das 2400€ pro Stufenaufstieg. Auf die gesamte Dienstzeit mit acht Stufenaufstiegen, macht das ca. 20.000€.
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