Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
_restore:
--- Zitat von: Studienrat am 26.02.2021 14:55 ---@restore
Gibt es schon etwas Neues zu berichten?
--- End quote ---
Nein, ich melde mich, wenn etwas passiert...
--- Zitat von: Studienrat am 26.02.2021 14:55 ---@restore
Kann meine Klage verjähren?
--- End quote ---
Frag mich nicht so komplizierte Sachen :-) Bin kein Jurist oder Verwaltungsexperte, sondern nur Lehrer ;-)
Und da der Streitwert auf unter 1700€ festgelegt wurde (Dreijahreszeitraum im Einzelfall statt komplette Dienstzeit für alle Beteoffenen; für das Land geht es ja eher um mehrere (Zig-)Millionen), verdient mein Anwalt auch nicht so viel an dem Fall, dass ich ihm ohne schlechtes Gewissen jede Frage weiterleite... für ihn ist jeder Verkehrsunfall lukrativer :-)
Aber dafür gibt es hier im Forum ja Experten wie clarion!
Gerne dürfen die Experten mal schätzen, wie lange ich noch auf den Prozess warten muss oder wie meine Erfolgsaussichten stehen. Swen - scheinbar wirklicher Experte - war ja nicht wirklich zuversichtlich... ansonsten haben sich ja die Vielschreiber (ob es alles Experten sind, weiß ich nicht?!) in diesem Thread eher zurückgehalten.
clarion:
@Restore, vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Wieso ist der Streitwert so gering? Bruttobetrag der höheren Stufe multipliziert mit den Monaten seit Beginn des Instanzenzuges müsste doch höher SEIN?
_restore:
--- Zitat von: clarion am 27.02.2021 21:00 ---Wieso ist der Streitwert so gering? Bruttobetrag der höheren Stufe multipliziert mit den Monaten seit Beginn des Instanzenzuges müsste doch höher SEIN?
--- End quote ---
Die Differenz der Bruttobeträge der beiden Stufen (ca. 180€) wird nur mal neun gerechnet, da ich nach neuem Recht (nach meiner Rechtsauffassung) neun Monate eher die jeweils nächste Stufe erreichen würde. Es gibt im Dreijahreszeitraum (wird wohl in solchen Fällen standardmäßig betrachtet) halt nur einen Stufenaufstieg...
Studienrat:
@ Restore
Bei mir ist der Streitwert nur marginal höher.
Würde das Gericht meine Angelegenheit verjähren lassen, dann wäre es ein Skandal!
Demophobie:
Hallo zusammen,
Ich habe die Diskussion schon eine Weile verfolgt. Nun würde auch meine Erfahrungsstufe festgesetzt.
Ich bin unsicher, ob alles richtig ist, kenne mich nicht so gut mit Gesetzestexten aus. Vielleicht kann mal jemand drüber schauen?
BDA am 20.03.2013 festgesetzt auf: 01.02.2007
Zum 03.02.2013 stand nach bisherigen Recht Stufe 4 zu. A13.
Die Laufzeit hat am 01.02.2013 begonnen.
Nach neuen Recht kommen sie mit Anrechnungszeiten auf Stufe 3.
Es bleibt ja also dann bei alten Recht, also Stufe 4.
Ich brauche nichts machen, korrekt?
Grüße
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