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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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_restore:
Hallo,
nein, keine Günstigkeitsprüfung bei dir. Du müsstest bis zum 31.12.2016 auf Probe verbeamtet (entsprechende A-Besoldungsgruppe) worden sein. Als Anwärter reicht nicht.

Aber ein schönes Beispiel, wie viel Geld das Land durch die Einführung des neuen Erfahrungsstufensystems spart/in Zukunft sparen wird. Selbst wenn die Hälfte davon profitiert (sehr optimistisch gerechnet), so profitieren diese Personen doch meistens nur im Rahmen von Monaten oder wenigen Jahren. Wer sich aber erst orientieren muss, Praxiserfahrung sammelt, o. ä. verliert oft Jahre...

Was nicht heißt, dass dies nicht fairer ist.

eyeDoubleYou:
Guten Morgen, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es ärgert mich natürlich unglaublich, da ich bei der Bewerbung ja noch mit einem ganz anderen Gehalt gerechnet habe. Heißt ja nicht, dass ich wenig verdiene, aber es wäre eben doch deutlich mehr gewesen.

Drücke Euch für eure Verfahren feste die Daumen!

SwenTanortsch:

--- Zitat von: _restore am 29.01.2021 11:50 ---Hallo,
nein, keine Günstigkeitsprüfung bei dir. Du müsstest bis zum 31.12.2016 auf Probe verbeamtet (entsprechende A-Besoldungsgruppe) worden sein. Als Anwärter reicht nicht.

Aber ein schönes Beispiel, wie viel Geld das Land durch die Einführung des neuen Erfahrungsstufensystems spart/in Zukunft sparen wird. Selbst wenn die Hälfte davon profitiert (sehr optimistisch gerechnet), so profitieren diese Personen doch meistens nur im Rahmen von Monaten oder wenigen Jahren. Wer sich aber erst orientieren muss, Praxiserfahrung sammelt, o. ä. verliert oft Jahre...

Was nicht heißt, dass dies nicht fairer ist.

Hallo restore, wenn Du wissen willst, was sich gerade beim Bund beim Blick auf Erfahrungsstufen tut, dann schau mal hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.180.html

--- End quote ---

Studienrat:
@restore

Gibt es schon etwas Neues zu berichten?
Das Verwaltungsgericht hat sich bei mir nur einmal gemeldet.
Dies war eine Woche nach Klageerhebung mit der Forderung der Prozesskostenzahlung.
Kann meine Klage verjähren?

clarion:
Die Verjährung wird durch die Klage gehemmt, alles andere wäre widersinnig und würde Nichtstun belohnen

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