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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
Skedee Wedee:
--- Zitat von: LehrerinHM am 18.05.2019 22:32 ---Die Daten auf dem Bescheid waren ja alle richtig eingetragen. Das Problem ist ja, dass der Bescheid falsch von der Formulierung her ist. Die Benennung des entscheidenden Feldes ist völlig falsch und entspricht nicht der Gesetzesvorgabe. Von daher kann der Sachbearbeiter da auch nichts für. Es ist einfach wahnsinnig ärgerlich. Ich hoffe, dass die Behörde den Fehler einsieht und auch bereits bearbeitete Fälle wieder ändert.
--- End quote ---
Dein Bescheid ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig und entfaltet mit Bestandskraft seine Wirkung. Du hättest halt Widerspruch einlegen müssen...
Teacherin:
Hallo!
Ich befinde mich in der gleichen Situation. Allerdings habe ich einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde bearbeitet und mein Anliegen wurde noch einmal abgelehnt. Ich habe daraufhin einen Bescheid bekommen, dass ich dann Klagen muss. Das habe ich jetzt nicht mehr gemacht. Ist der Bescheid dann endgültig?
LG
Skedee Wedee:
Hier handelt es sich um einen Widerspruchsbescheid, für den jedoch das oben gesagte gilt. Einen Monat nach Zustellung wird dieser bestandskräftig.
ME:
@Teacherin: Warum hast du denn nicht geklagt? Und was wurde in dem Widerspruchsbescheid gegen deine Argumente aufgeführt?
Teacherin:
Weil ich mich damit ja gar nicht auskenne...
Genau das gleiche, was restore sagt wurde angeführt. Dass es zum damaligen Zeitpunkt halt eine Stufe 3 gab.
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