Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
LehrerinHM:
Hallo _restore,
deine ersten Beisteäge waren eher verwirrend, aber am Ende hast du völlig recht!
Das NLBV hat bei mir auch den Fehler gemacht. Mein Bescheid kam allerdings schon Anfang Februar und ich habe keinen Widerspruch eingelegt. Meinst du, ich bekomme trotzdem die Anrechnung/Nachzahlung, wenn du das Verfahren gewinnst? Bei mir geht es um mehr als zwei Jahre (A12, Grundschule, Verbeamtung 2014 mit nichtmal 25 Jahren).
Oder lohnt es jetzt noch Widerspruch einzulegen?
Viele Grüße
_restore:
Ich vermute, der Zug ist abgefahren, aber wissen tue ich es nicht.
Wenn du in der GEW bist, würde ich die mal fragen. Die hätten dich jedenfalls rechtzeitig warnen können. Habe ihnen im Januar schon geschrieben.
Bei deinen mindestens 25 Monaten, ca. 100€/Monat netto und neun Stufenaufstiegen geht es um ca. 25000€ netto auf die Dienstzeit gerechnet.
LehrerinHM:
--- Zitat von: _restore am 16.04.2019 09:21 --- aber wissen tue ich es nicht.
--- End quote ---
Weiß es denn sonst jemand hier?
Vielen Dank
ME:
Da im Bescheid deutlich eine Frist von 4 Wochen stand, denke ich auch, dass es zu spät ist. Mein Widerspruch läuft noch, habe nur gesagt bekommen, dass die Prüfung und eine Antwort länger dauern könnte.
@LehrerinHM: Hast du deinen Bescheid denn nicht geprüft bzw. nachgerechnet?
LehrerinHM:
--- Zitat von: ME am 18.05.2019 19:57 ---@LehrerinHM: Hast du deinen Bescheid denn nicht geprüft bzw. nachgerechnet?
--- End quote ---
Die Daten auf dem Bescheid waren ja alle richtig eingetragen. Das Problem ist ja, dass der Bescheid falsch von der Formulierung her ist. Die Benennung des entscheidenden Feldes ist völlig falsch und entspricht nicht der Gesetzesvorgabe. Von daher kann der Sachbearbeiter da auch nichts für. Es ist einfach wahnsinnig ärgerlich. Ich hoffe, dass die Behörde den Fehler einsieht und auch bereits bearbeitete Fälle wieder ändert.
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