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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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SwenTanortsch:
Das sind für alle wichtige Infos - denn wenn man nicht betroffen ist, geht man ja davon aus, dass die korrekte Überleitung der Betroffenen schon lange vollzogen worden ist. Zugleich liegt in Deinem Fall das Fehlverhalten offensichtlich bei der Dienststelle, da sie die Daten nicht weitergeleitet hat (was macht eure Personalvertretung nun, da Du das Faktum bekannt gemacht hast?). Zugleich fordert das NLBV die Dienststellen offensichtlich nicht aktiv auf, sofern jene nicht von sich aus handeln. Insofern würde es mich ebenfalls sehr interessieren, wie die Erfahrungen in anderen Dienststellen sind. Zugleich werde ich am Montag mal in meiner nachfragen, wie das eigentlich bei uns ausschaut.

Tyrion:
Hier mal eine Information für die im fraglichen Zeitraum eingestellten Lehrer. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist wegen der hohen Zahl der von ihr in der Zeit vom 01.09.2011 bis 31.12.2016 vorgenommenen Einstellungen offenbar noch immer nicht dazu in der Lage, alle betroffenen Fälle auf anzuerkennende Erfahrungszeiten zu prüfen. Daher wurde die Aufgabe dort einfach bis auf weiteres zurückgestellt.

Da wir inzwischen das Jahr 2019 schreiben und das Inkrafttreten der Neuregelung immerhin schon mehr als zwei Jahre zurückliegt, wäre es vielleicht an der Zeit, dass sich z. B die GEW oder eine andere Interessenvertretung mit dem Problem an den für diesen Bereich zuständigen Kultusminister oder die Landesregierung wendet und auf eine Lösung des Problems drängt. Einzelanfragen werden von der Landesschulbehörde abgewiegelt und ohne Druck scheint im Kultusministerium ja auch nicht viel zu passieren.

_restore:
Hallo, ich bin Lehrer  :)
Ich hatte ja schon geschrieben, dass es letzten Sommer schon nicht ganz einfach war, den Stein ins Rollen zu bekommen. Interessant, dass du jetzt schreibst, dass Einzelanfragen abgewiegelt werden. Meine Zeiten wurden damals aber relativ zeitnah an das NLBV übermittelt. An meinem Verfahren kann es eigentlich auch nicht liegen, da das NLBV ja die Einstufung vornimmt. Die Landesschulbehörde listet wirklich nur die Zeiten auf, ohne in irgendeine Besoldungstabelle oder Anlage 5 reinzugucken...

Aber verstehen kann ich die Landesschulbehörde schon. Es muss ja wirklich jeder Einzelfall geprüft werden. Das müssen Tausende Personen sein. Und die Landesschulbehörde hat zudem die Daten noch nicht. Ich musste die alten Verträge zu den Vertretungslehrertätigkeiten, die Wehrbescheinigung usw. kopieren und hinschicken. Hätte ich die Zeiten nicht am Telefon angesprochen, wären sie auch nicht mit in die Übermittlung an das NLBV gegangen. Liegt denen nicht alles vor. Eigentlich müsste jede betroffene Lehrkraft erst einmal genau informiert werden, welche Zeiten als Erfahrungszeiten anrechenbar sind und welche nicht. Die wenigsten gucken in das Gesetz. Das ganze Unterfangen ist also auf jeden Fall ein bürokratischer Wahnsinn.

Andererseits hat sich das Land durch die Rückdatierung des Gesetzes und die damit verbundene Günstigkeitsprüfung ja so viel Geld (keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung) eingespart, dass die Behörden jetzt halt an dieser Stelle in den sauren Apfel beißen müssen.

Noch mehr regen mich übrigens die beiden großen Lehrergewerkschaften auf. Ich habe schon vor sechs Wochen (bei Klageeinreichung) die nds. Philologen und die nds. GEW über den Fall informiert und angeregt, dies rechtlich prüfen zu lassen und evtl. Widerspruchsempfehlungen rauszuschicken. Beide haben sich noch nicht wieder gemeldet, auch keine näheren Informationen zur Prüfung verlangt (Philologen gar keine Antwort, GEW nur "Danke, wie wir prüfen"). Naja, kann sich jeder selbst seine Meinung bilden... mich würde es ärgern, wenn ich Mitglied wäre und am Ende meine Widerspruchsfrist verstreichen lasse, obwohl die Gewerkschaft, der ich monatlich Geld überweise, informiert war.
Zur Erinnerung: es geht hier immer um mindestens vier- oft fünfstellige Beträge (aufs Leben gerechnet)!

_restore:
Achso:
Wenn die Landesschulbehörde (als wahrscheinlich größte Personalstelle?!) bisher kaum Daten übermittelt hat, die Günstigkeitsprüfung also bei vielen noch nicht durchgeführt wurde, könnte der Ausgang meines Verfahrens ja für ziemlich viele Beamtinnen und Beamten sehr wichtig sein...
Also falls jemand einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt, gerne mal den Fall schildern. Vielleicht gibt es ja noch Tipps oder Ratschläge, die mein Anwalt nicht kennt.
Wäre ja schön, wenn man einen aus Beamtensicht positiven Präzedenzfall schafft  ;)

_restore:
Update:
- Verhandlung/Entscheidung erst nächstes Jahr (Gericht überlastet)
- auf die Gewerkschaften würde ich mich als Betroffener definitiv nicht verlassen (haben jetzt alle geantwortet, teilweise haarsträubend  ;D )

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