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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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_restore:
Wow, 24,5 Jahre. Da lohnt sich die Klage...

Meiner Versicherung war es egal. Aber am besten nachfragen...

RaimundGregorius:
an Studienrat und restore:

Mal eine Frage, die mir der Sachbearbeiter mit "Sie verstehen das Problem nicht und haben einen Denkfehler" beantwortet hat.

Nehmen wir an  Person A und B haben am 1.1.1989 Geburtstag.

Person A wird am 1.1.2014 im Alter von 25 Jahren auf  Probe verbeamtet (A13 Stufe 3).

Rückwirkend wird jetzt ermittelt, dass sie am 1.1.2014 Stufe 3 äquivalent zur damaligen Stufe erhält und hat folglich am 1.12017 die Stufe 4.
Person B ist im Zeitraum 1.1.14-31.12.16 nicht verbeamtet pflegt jedoch in der Zeit 1 Jahr die Mutter und macht 2 Jahre eine freiwilliges soziales Jahr bzw. könnte auch 3 Jahre als Feuerwehrlehrkraft tätig sein (alles anrechenbare Zeiten nach Paragraph 25).
Person B wird nun am 1.1.2017 in A13 verbeamtet. Jetzt greift die Regelung ohne Zurückdatieren und verordnet Sie in Stufe 4 (+3 Jahre anrechenbare Zeit)= Stufe 5. Die verbeamtete Person A (Stufe4) ist also schlechter gestellt als Person B (Stufe5). Sehe ich das richtig oder wo ist mein Denkfehler?

_restore:
Das - die NLBV-Sichtweise - hast du richtig beschrieben. Generell wäre eine (für irgendwen wahrscheinlich immer unfaire) Stichtagsregelung natürlich in Ordnung, allerdings muss Person A ja laut §25 in Stufe 4 anfangen, so dass am Ende beide jeweils gleichgestellt sind ;-)

RaimundGregorius:
Dass sie nach §25 in Stufe 4 anfängt ist ja deine (hoffentlich auch richtige) Sichtweise und muss erst vor Gericht erklärt werden. Die NBLV Sichtweise sieht Person A  jedoch 2014 in Stufe 3 (meine Frau weicht nur 2 Monate von diesem Beispiel ab).

Das Beispiel sollte nur illustrieren wie absurd diese NBLV-Sichtweise ist.

_restore:

--- Zitat von: RaimundGregorius am 16.10.2019 09:36 ---Dass sie nach §25 in Stufe 4 anfängt ist ja deine (hoffentlich auch richtige) Sichtweise und muss erst vor Gericht erklärt werden.

--- End quote ---

Frage an alle:
Gibt es irgendjemanden hier im Forum, der das so wie das NLBV sieht?

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